Bundesgericht gegen verdeckte Ermittlung

Verdeckte Ermittlung nur mit Bewilligung

publiziert: Montag, 22. Mrz 2010 / 19:41 Uhr

Lausanne - Die Zürcher Stadtpolizei hat mit dem Einsatz von Scheinkäufern im Drogenmilieu Schiffbruch erlitten. Das Bundesgericht hat in zwei Fällen bestätigt, dass eine verdeckte Ermittlung vorliegt, die der Bewilligung durch einen Richter bedurft hätte.

Die Aktion der Stadtpolizei hätte vom Richter bewilligt werden müssen.
Die Aktion der Stadtpolizei hätte vom Richter bewilligt werden müssen.
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In einem ersten Fall hatte ein Polizeibeamter telefonisch Kontakt mit einem 26-jährigen Ecuadorianer aufgenommen. Im Verlauf weiterer Gespräche bot ihm dieser 180 Gramm Kokain für 14'000 Franken zum Kauf an. Erst bei der Übergabe realisierte der Drogenhändler, dass er einem Stadtpolizisten auf den Leim gekrochen war.

Das Zürcher Obergericht sprach den Dealer im vergangenen Juli vom Vorwurf mehrfacher Betäubungsmitteldelikte frei. Es war zum Schluss gekommen, dass der Einsatz des Polizeibeamten gemäss bundesgerichtlicher Praxis in den Anwendungsbereich des Bundesgesetzes über die verdeckte Ermittlung (BVE) falle.

Die Aktion hätte damit vom Richter vorgängig bewilligt werden müssen. Da diese Genehmigung gefehlt habe, dürften die im Einsatz des V-Mannes erlangten Beweise nicht verwertet werden. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft gelangte gegen den Entscheid ans Bundesgericht, das ihre Beschwerde nun abgewiesen hat.

«Spielraum für Scheinkäufe»

Die Staatsanwaltschaft hatte vergeblich argumentiert, dass das BVE durchaus Spielraum für Drogen-Scheinkäufe offen lasse, die ohne den richterlichen Segen durchgeführt werden. Hier habe sich die Aktion auf wenige Telefonate und zwei Treffen beschränkt. Die Initiative für den Deal sei zudem vom Ecuadorianer ausgegangen.

Das Bundesgericht verweist darauf, dass laut seinem Grundsatzurteil von 2008 eine verdeckte Ermittlung immer dann vorliegt, wenn ein als solcher nicht erkennbarer Polizeibeamter mit einer verdächtigen Person zu Ermittlungszwecken Kontakt knüpft. Keine Rolle spiele dabei der Täuschungsaufwand oder die Intensität des Eingriffs.

(ht/sda)

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