Verfahren gegen Holocaust-Leugner Schaub eingestellt

publiziert: Donnerstag, 30. Mrz 2006 / 10:25 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 30. Mrz 2006 / 11:19 Uhr

Aarau - Das Bezirksamt Aarau hat das Verfahren gegen den Holocaust-Leugner Bernhard Schaub eingestellt. Seine «1.-Mai-Rede» bei einer Demonstration Rechtsextremer am 30. April des vergangenen Jahres in Aarau wurde als «nicht rassendiskriminierend» gewertet.

Bernhard Schaub spricht auf einer Nazi Demo in Schwäbischhall/Dt..
Bernhard Schaub spricht auf einer Nazi Demo in Schwäbischhall/Dt..
Die Rede sei nicht vollständig rekonstruierbar, heisst es in der dem Aargauischen Gewerkschaftsbund (AGB) zugestellten Einstellungsverfügung. Der AGB hatte Schaub nach seinem Auftritt in Aarau wegen antisemitischer Parolen angezeigt. Auch die Aargauer Kantonspolizei hatte von Amtes wegen Ermittlungen eingeleitet.

Laut dem Bezirksamt sind sowohl die Videokassette des Privatsenders «Tele M1» als auch die Aufzeichnungen der Kantonspolizei nicht vollständig. Die Zitate in den Zeitungen seien zudem für die Beurteilung der Strafbarkeit nicht verwendbar, weil sie nur Stichworte beinhalteten.

Material unbedenklich

Das vom Bezirksamt gesichtete Material enthalte vor allem historische Ansätze und Erklärungen über den Ursprung des 1. Mai, über die Walpurgisnacht, die Industrialisierung, den Klassenkampf, den Kapitalismus und Kommunismus, heisst es in der Einstellungsverfügung.

So werde die marxistische Bewegung als Lockgruppe umschrieben, auf die die Arbeiter und Proletarier hereinfielen. Der Kapitalismus werde gleichgesetzt mit der «jüdischen Bankenmacht» und «dem Herrn Rothschild». Der Beschuldigte habe auch vom «jüdischen Hochkapital» gesprochen.

Keine Verletzung der Menschenwürde

Diese Aussagen stellten jedoch keine Verletzung der Menschenwürde dar. Es werde keiner Person oder Personengruppe auf Grund ihrer Gruppenzugehörigkeit die Gleichberechtigung oder Gleichwertigkeit als menschliches Wesen abgesprochen.

Auch wenn berücksichtigt werden müsse, dass die Demo von Rechtsextremen durchgeführt worden sei, könne die 1.Mai-Rede nicht als rassendiskriminierend gewertet werden, hält das Bezirksamt fest.

(fest/sda)

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