Verfahren im Fall Nef waren «hoch korrekt»

publiziert: Sonntag, 18. Jan 2009 / 11:50 Uhr

Zürich - Die beiden Gerichtsverfahren in der Affäre Nef sind «hoch korrekt» geführt worden. Zu diesem Schluss kommt der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser nach einem Aktenstudium und Gesprächen mit involvierten Mitgliedern der Staatsanwaltschaft.

Die beiden Verfahren hätten juristisch nichts miteinander zu tun, so die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.
Die beiden Verfahren hätten juristisch nichts miteinander zu tun, so die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft.
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Bürgisser trat damit Vorwürfen entgegen, die Zürcher Justiz habe den früheren Armeechef Roland Nef als «grossen Fisch» laufen lassen. Stattdessen verfolge sie nun den mutmasslichen Whistleblower, der den Fall publik gemacht hatte, wegen Amtsgeheimnisverletzung.

Die beiden Verfahren hätten juristisch nichts miteinander zu tun, sagte Bürgisser in einem Interview mit der «NZZ am Sonntag». Es gehe um andere Delikte, andere Sachverhalte und andere Beschuldigte. Darüber hinaus müsse die Justiz Recht und nicht Moral anwenden.

Verpflichtet zur Anklage

Im Verfahren gegen den Whistleblower sei die Staatsanwältin aufgrund der Beweislage verpflichtet gewesen, Anklage zu erheben. Auch sei es juristisch korrekt gewesen, dass die Staatsanwältin im Fall Nef dem früheren Armeechef und seiner Ex-Freundin Zeit eingeräumt habe, um eine einvernehmliche, aussergerichtliche Lösung zu finden.

Dass keine Einsicht in die Akten gewährt wurde, hält Bürgisser ebenfalls für richtig. Hier habe das Interesse der Öffentlichkeit gegen das Interesse Nefs und seiner Ex-Freundin am Schutz ihrer Privat- und Intimsphäre abgewägt werden müssen. Dabei sei die Staatsanwaltschaft zum Schluss gekommen, dass das Interesse Nefs und seiner Ex-Freundin grösser sei.

(tri/sda)

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