Verfahren zu Swisscom-Indiskretionen erfolglos eingestellt

publiziert: Sonntag, 6. Aug 2006 / 14:40 Uhr / aktualisiert: Sonntag, 6. Aug 2006 / 19:10 Uhr

Bern - Die Bundesanwaltschaft (BA) hat das im Zusammenhang mit den Swisscom-Entscheiden des Bundesrats eröffnete Ermittlungsverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung eingestellt.

Die Quelle der Indiskretionen konnte nicht eruiert werden.
Die Quelle der Indiskretionen konnte nicht eruiert werden.
2 Meldungen im Zusammenhang
BA-Sprecherin Jeannette Balmer bestätigte einen entsprechenden Bericht der «NZZ am Sonntag». Das im selben Zusammenhang eröffnete Verfahren wegen Verdachts auf die Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen gegen einen Journalisten sei dagegen an den Kanton Bern zur Weiterverfolgung delegiert worden.

Anlass dieser zweiten Untersuchung ist ein Bericht in der «Weltwoche» vom 8. Dezember. Das Magazin hatte nachgezeichnet, wie es zu den im November publik gemachten Entscheiden des Bundesrates gekommen war, die Mehrheitsbeteiligung des Bundes an der Swisscom zu veräussern und dem Telekomkonzern Auslandengagements zu untersagen.

Die BA habe aber ein Ermittlungsverfahren wegen Amtsgeheimnisverletzung und wegen Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen im Zusammenhang mit den Plänen um eine internationale Atomkonferenz in der Schweiz eröffnet, sagte Balmer weiter.

Die Bundeskanzlei hatte in diesem Zusammenhang bei der BA Strafanzeige eingereicht. Auslöser war ein Bericht in einer früheren Ausgabe der «NZZ am Sonntag» gewesen. Darin hatte es geheissen, das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten plane auf Bitte Irans eine internationale Konferenz zum Streit um das Atomprogramm.

(li/sda)

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