Vergewaltigung in der Ehe soll Offizialdelikt werden

publiziert: Mittwoch, 22. Nov 2000 / 15:45 Uhr

Bern - Vergewaltigung in der Ehe soll ein Offizialdelikt werden. Die nationalrätliche Rechtskommission (RK) hat eine entsprechende Änderung des Strafgesetzes mit 17 zu einer Stimme angenommen, wie die RK am Mittwoch mitteilte. Nach heutigem Recht werden Straftaten innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft nur auf Antrag verfolgt. Darunter fallen auch die sexuelle Nötigung und die Vergewaltigung in der Ehe.

Die Rechtskommission will nun einfache Körperverletzung, wiederholte Tätlichkeiten sowie Drohungen zu Offizialdelikten erheben, wenn sie in einer Ehe oder einer festen hetero- oder homosexuellen Beziehung begangen werden. Um unerwünschte Strafuntersuchungen zu verhindern, kann das Verfahren eingestellt werden, wenn das Opfer einverstanden ist. Die Gesetzesänderungen gehen auf parlamentarische Initiativen der früheren Nationalrätin Margrith von Felten (Grüne/BS) zurück. Die Kommission beauftragte den Bundesrat, eine Vernehmlassung durchzuführen.

(bb/sda)

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