Verkaufsverbot von Tabakwaren an Minderjährige

publiziert: Mittwoch, 15. Feb 2006 / 10:22 Uhr

Zug - Die Zuger Regierung unterstützt ein Verbot des Verkaufs von Tabakwaren an Minderjährige. Ein solches Verbot sei eine sinnvolle Massnahmen zur Vermindertung des Rauchens, schreibt die Regierung in der Antwort auf eine Motion im Kantonsrat.

Es herrscht noch Unklarheit über die Begriffe «Verkaufsverbot» und «Abgabeverbot».
Es herrscht noch Unklarheit über die Begriffe «Verkaufsverbot» und «Abgabeverbot».
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In der Motion hatte eine Kantonsrätin der Alternativen ein Verbot für die Abgabe und den Verkauf von Tabakwaren an Minderjährige gefordert. Dem Verkaufsverbot stimmt die Regierung zu. Das Abgabeverbot geht ihr aber zu weit, vor allem auch weil es sich bei «Abgabe» um einen unbestimmten Rechtsbegriff handle.

Zustimmung signalisiert die Regierung für eine Beschränkung bei den Zigarettenautomaten. Solche Automaten sind nach dem Willen der Motionärin nur Betreibenden zu erlauben, die den Verkauf an Minderjährige durch geeignete Massnahmen verunmöglichen.

In der am Mittwoch veröffentlichten Antwort beantragt die Regierung dem Kantonsrat das Verkaufsverbot und die Forderung bezüglich der Automaten erheblich zu erklären, das Abgabeverbot jedoch abzulehnen.

(fest/sda)

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