Verschärftes Asylgesetz

publiziert: Donnerstag, 17. Mrz 2005 / 17:20 Uhr

Bern - Im neuen Asylgesetz soll es keine humanitäre Aufnahme geben. Asylsuchende müssen ihre Papiere vorweisen und erhalten bei einem negativem Entscheid nur noch Nothilfe, dies hat der Ständerat entschieden.

Der Ständerat entschied gegen eine humanitäre Aufnahme von Asylbewerbern.
Der Ständerat entschied gegen eine humanitäre Aufnahme von Asylbewerbern.
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Mit dem Bundesrat hatte sich der Nationalrat für eine humanitäre Aufnahme von Personen nach vier Jahren Aufenthalt in der Schweiz entschieden, deren Wegweisung nicht zulässig oder nicht zumutbar ist. Diese Ausländerinnen und Ausländer dürften arbeiten und die Familie nachziehen.

Mit 24 zu 11 Stimmen kehrte der Ständerat auf Wunsch der Kantone zum System der vorläufigen Aufnahme zurück. Danach können die Kantone einer Person eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn sie seit Einreichung des Asylgesuchs mindestens fünf Jahre hier anwesend, nicht untergetaucht und sozial integriert ist.

Gefährdete Existenz

Diesen Personen, die wegen Bürgerkriegs, allgemeiner Gewalt oder medizinischer Notlage in ihrem Herkunftsland in ihrer Existenz gefährdet sind und deshalb nicht heimkehren können, können die Kantone eine Bewilligung zur Erwerbstätigkeit erteilen. Der Familiennachzug ist ihnen aber erst nach drei Jahren gestattet.

Auf Gesuche wird künftig nicht mehr eingetreten, wenn ein Asylsuchender den Behörden keine Reise- oder Identitätspapiere vorweist und dies nicht erklären kann. Geburtsurkunden, Zeugnisse oder Fahrausweise genügen nicht mehr. Liegen glaubhafte Hinweise auf Verfolgung vor, bleibt aber das Asylverfahren offen.

Humanitäre Tradition?

Für Alain Berset (SP/FR) wird mit dieser Bestimmung die humanitäre Tradition der Schweiz in Frage gestellt. Justizminister Christoph Blocher entgegnete, die heutige Regelung funktioniere nicht, weil der überwiegende Teil der Dokumente gefälscht sei. Ohne Pass komme niemand in ein Flugzeug.

Papierlosigkeit allein genüge für ein Nichteintreten nicht, sagte Blocher. Kein Flüchtling müsse Angst haben, wenn er keine Papiere habe. Ohne Identitätsfeststellung könnten abgewiesene Asylsuchende nicht ausgeschafft werden. Die Bestimmung wurde mit 28 zu 11 Stimmen ins Asylgesetz aufgenommen.

Der Sozialhilfestopp für Personen mit rechtskräftigem Nichteintretens- und Wegweisungsentscheid wird auf alle Personen mit negativem Asylentscheid ausgeweitet. Geraten sie in Not, können sie auf Ersuchen Nothilfe erhalten. Die Aufwendungen der Kantone werden mit einer Pauschale von 5000 Franken abgegolten.

Vertreibungsstrategie

Der Bundesrat wolle die Lebensumstände von Menschen im Grundrechtsbereich so verschlechtern, dass sie das Land verlassen, sagte Eugen David (CVP/SG). Diese Vertreibungsstrategie erhöhe allein die Zahl der Illegalen in der Schweiz und sei nicht zu rechtfertigen.

Bundesrat Blocher sagte, die schweizerischen Sozialhilfen seien ein zu grosser Anreiz für Ausländer ohne Bleiberecht, das Land nicht zu verlassen. Der seit dem 1. April 2004 geltende Sozialhilfestopp habe sich positiv ausgewirkt. Dessen Ausweitung auf alle Abgewiesenen wurde mit 25 zu 11 Stimmen gutgeheissen.

(bert/sda)

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