Verschärftes Waffengesetz geht in Vernehmlassung

publiziert: Montag, 23. Sep 2002 / 16:40 Uhr / aktualisiert: Montag, 23. Sep 2002 / 19:16 Uhr

Bern - Wer künftig eine Waffe erwerben will, muss bei den kantonalen Behörden einen Waffenerwerbsschein beantragen. Soft Air Guns und Imitationswaffen werden dem Gesetz unterstellt. Der Besitz von Seriefeuer- und besonders gefährlichen Waffen wird verboten.

Bald braucht es einen Waffenerwerbsschein für solche Waffen.
Bald braucht es einen Waffenerwerbsschein für solche Waffen.
Das sieht die Revision des Waffengesetzes vor, die der Bundesrat am Freitag in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 20. Dezember.

Heute kann ein Privater von einem anderen eine Waffe ohne Erwerbsschein kaufen. Offiziell registriert werden nur Verkäufe über professionelle Waffenhändler. Dies erschwere die Kontrolle des Handels erheblich, stellte das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) fest.

Mit der vorgesehenen Neuerung soll nicht nur der Eigentümer einer Waffe im Zusammenhang mit Straftaten besser ermittelt, sondern auch der illegale Handel eingedämmt werden können. Der anonymisierte Verkauf von Waffen, etwa übers das Internet oder über Inserate, wird verboten.

Waffen sollen neu individuell markiert werden. Dies soll zusammen mit der Waffenerwerbsscheinpflicht eine einfachere Rückverfolgung der Waffenbesitzer und eine bessere Kontrolle der Handelswege ermöglichen.

Imitationswaffen und so genannte Soft Air Guns sind bis jetzt frei erhältlich. Neu werden diese, wenn eine Verwechslungsgefahr mit echten Waffen besteht, dem Waffengesetz unterstellt. Das bedeutet eine Verkaufsbeschränkung und ein Tragverbot. Auch das missbräuchliche Tragen von gefährlichen Gegenständen wie Baseballschlägern oder Metallrohren wird untersagt.

Im neuen Waffengesetz soll der Besitz von Seriefeuerwaffen und besonders gefährlicher Waffen verboten sein. Bisher ist der Besitz dieser Waffen erlaubt. Neu soll vom Bundesamt für Polizei (BAP) eine nationale Stelle zur Auswertung von Schusswaffenspuren geführt werden. Der Datenaustausch zwischen dem BAP und der Militärverwaltung soll eine Gesetzesgrundlage erhalten.

Die Revision sieht vor, dass das Waffenrecht in allen Kantonen einheitlich angewandt wird.

(sda)

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