Verträge in Porno-Branche werden geschützt

publiziert: Montag, 6. Sep 2010 / 13:14 Uhr
Die Frau war einverstanden damit, dass die Bilder ins Internet gestellt werden. (Symbolbild)
Die Frau war einverstanden damit, dass die Bilder ins Internet gestellt werden. (Symbolbild)

Lausanne - Wer sich kommerziell für Pornobilder im Internet ablichten lässt, kann später nicht ohne weiteres einen Rückzieher machen. Laut Bundesgericht sind Verträge über die Abtretung der Rechte am eigenen Bild heutzutage grundsätzlich zulässig und bindend.

1 Meldung im Zusammenhang
Der Fall betrifft eine junge Frau, die 2006 mit einer Agentur einen «Modell-Vertrag» abgeschlossen hatte. Darin willigte sie ein, sich für pornografische Bilder und einen Film ablichten zu lassen, die zu Werbezwecken für ihre Escort-Dienste ins Internet gestellt wurden. Die Rechte an den Darstellungen übertrug sie der Agentur.

Rückkaufrecht

Laut Vertrag sollte die Frau die Bildrechte gegen Entschädigung zurückkaufen können. Rund eineinhalb Jahre später erhob sie Klage und verlangte, dass der Agentur unter Strafandrohung zu verbieten sei, die Bilder von ihr weiter im Internet zugänglich zu machen.

Die Aargauer Justiz hiess die Klage gut und räumte der Frau das Recht ein, ihre frühere Einwilligung entschädigungslos widerrufen zu können. Das Bundesgericht hiess die dagegen erhobene Beschwerde der Agentur im vergangenen Mai gut. Nun haben die Richter in Lausanne die schriftliche Begründung ihres Entscheides vorgelegt.

Laut Gericht wäre es lebensfremd, wenn in der heutigen Zeit das Recht am eigenen Bild nicht mittels Vertrag veräussert werden könnte. Das gelte nicht nur für bekannte Persönlichkeiten, sondern auch für Menschen, die sich gelegentlich oder nur einmal öffentlich zur Schau stellen würden, wie etwa Big-Brother-Teilnehmer.

Heute nicht mehr sittenwidrig

Weiter sei klarzustellen, dass durch den umstrittenen Vertrag nicht der unveräusserliche Kernbereich der Persönlichkeit der jungen Frau betroffen werde. Es gehe nicht um die Einwilligung in intime Handlungen, sondern um die Veröffentlichung entsprechender Bilder.

Im Lichte der heutigen Moralvorstellungen und der Verbreitung von Pornografie im Internet könne ein solches Rechtsgeschäft nicht mehr als sittenwidrig gelten. Vielmehr habe sich die Frau rechtsgültig und beständig dazu verpflichten können, die erotischen Bilder von sich zwecks Aufschaltung im Internet der Agentur zu überlassen.

(sl/sda)

Lesen Sie hier mehr zum Thema
Nach sechsjährigem Streit steht die ... mehr lesen
Der Antrag der Porno-Industrie werde nun im Schnellverfahren behandelt. (Symbolbild)
.
Digitaler Strukturwandel  Nach über 16 Jahren hat sich news.ch entschlossen, den Titel in seiner jetzigen Form einzustellen. Damit endet eine Ära medialer Pionierarbeit. mehr lesen 22
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store benachteiligt.
Apple hatte Musikstreaming-Konkurrenten im App Store ...
Musikstreaming-Apps im App Store  Brüssel hat Apple mit einer Geldstrafe in Höhe von 1,8 Milliarden Euro belegt. Laut einer Untersuchung der EU-Kommission hat das US-Unternehmen seine dominante Stellung durch bestimmte Regeln im App Store missbraucht und Konkurrenten im Musik-Streaming-Geschäft behindert. Ein zentraler Punkt ist das allgemeine Verbot von Apple für Entwickler, in ihren Apps auf günstigere Kauf- oder Abonnementmöglichkeiten hinzuweisen. mehr lesen 
Um den Anforderungen der Wirtschaft Genüge zu tun  Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hat im Jahr 2023 insgesamt 50 neue oder überarbeitete Berufe genehmigt und ... mehr lesen  
Für die Solarwirtschaft wurden die Berufe «Solarinstallateur/in EFZ», «Solarmonteur/in EBA» eingeführt.
Der Weg für Peppr war mit Hindernissen gepflastert.
Publinews In der sich ständig weiterentwickelnden Welt der Technik gewinnen Anwendungen oft schnell an Aufmerksamkeit, nur um ... mehr lesen  
Menschliche Beteiligung ist unerlässlich für KI-generierte Kunstwerke ohne US-Copyright  In zunehmend mehr Bereichen wird die KI-Technologie eingesetzt, jedoch hat ein US-Gericht bestätigt, ... mehr lesen  
Das KI-erzeugte Bild «A Recent Entrance to Paradise» (2018) ist «Public Domain».
WISSEN: OFT GELESEN
Titel Forum Teaser
 
Stellenmarkt.ch
Der Remoteserver hat einen Fehler zurückgegeben: (500) Interner Serverfehler.
Source: http://www.news.ch/ajax/top5.aspx?ID=0&col=COL_3_1
Kreditrechner
Wunschkredit in CHF
wetter.ch
Heute Fr Sa
Zürich 0°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
Basel 5°C 13°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt gewitterhaft
St. Gallen 1°C 9°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wolkig, aber kaum Regen
Bern 0°C 12°C starker Schneeregenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig freundlich wechselnd bewölkt, Regen
Luzern 1°C 12°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wechselnd bewölkt, Regen
Genf 5°C 14°C wolkig, aber kaum Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig wechselnd bewölkt wolkig, aber kaum Regen
Lugano 6°C 8°C wechselnd bewölkt, Regenleicht bewölkt, ueberwiegend sonnig anhaltender Regen anhaltender Regen
mehr Wetter von über 8 Millionen Orten