Verwahrungsinitiative droht mit zweiter Initiative

publiziert: Dienstag, 22. Mrz 2005 / 15:16 Uhr

Buchs - Der Wille des Volks werde mit Füssen getreten: Anita Chaaban und Doris Vetsch, die Urheberinnen der im Februar 2004 vom Schweizer Volk angenommenen Verwahrungsinitiative, sind mit der Umsetzung ihres Begehrens unzufrieden. Sie wehren sich.

Nach der Abstimmung vom 8. Februar bildete Bundesrat Christoph Blocher eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Initiative. Anita Chaaban durfte mitarbeiten, fühlte sich aber nicht ernst genommen, wie sie an einer Medienkonferenz in Buchs erklärte. Ihr Volksbegehren werde verwässert und abgeschwächt.

Sie habe Konzessionen gemacht mit der Bedingung, dass zwei weitere Gesetzeslücken geschlossen werden müssten: Die nachträgliche Verwahrung von Tätern, die ein Sicherheitsrisiko für die Bevölkerung darstellen, und die Verwahrung von Tätern, die mit Freiheitsentzug von unter zehn Jahren bestraft wurden.

Kritik von Juristen

Juristen und Politiker kritisieren, das verstosse gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Chaaban stellt dies vehement in Abrede: In Deutschland ist die nachträgliche Verwahrung von gefährlichen Tätern bereits im Gesetz verankert.

In der Vernehmlassung über die Verfassungsänderung - das Verfahren endete Mitte Dezember 2004 - sprach sich einzig die SVP für den Vorschlag der Arbeitsgruppe aus; den anderen Parteien ging er zu weit. Chaaban befürchtet nun, dass die beiden Punkte aus dem Gesamtvorschlag der Arbeitsgruppe herausgebrochen werden.

Parlamentsentscheidung abwarten

Die Botschaft des Bundesrats werde voraussichtlich im Sommer dieses Jahrs an die eidgenössischen Räte gehen, sagte Chaaban. Sie wolle den Entscheid des Parlaments abwarten. Bereits heute werde aber wieder Geld gesammelt für ein mögliches Referendum oder allenfalls auch für eine zweites Volksbegehren, sagte sie. Chaaban: 200 Täter kommen frei.

Die Verwahrungsinitiative wurde im Februar 2004 gegen den Willen des Bundesrats und des eidgenössischen Parlaments überraschend mit 56,2 Prozent Ja-Stimmen vom Schweizer Volk angenommen. Laut Initiativtext sind extrem gefährliche und untherapierbare Sexual- und Gewaltstraftäter lebenslänglich zu verwahren.

(fest/sda)

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