Bundesgericht bestätigt Urteil

Vier Jahre Knast für den «Kettenbrücke»-Täter

publiziert: Donnerstag, 28. Apr 2011 / 12:43 Uhr
Gegenüber dem Bundesgericht versuchte sich der Täter banal herauszureden.
Gegenüber dem Bundesgericht versuchte sich der Täter banal herauszureden.

Lausanne - Ein 24-jähriger Schweizer muss wegen seines tödlichen Faustschlags gegen einen jungen Mann vor der Aarauer Disco «Kettenbrücke» definitiv für vier Jahre ins Gefängnis. Er hatte vor Bundesgericht immer noch und erfolglos bestritten, der Täter gewesen zu sein.

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Im Juli 2007 hatte der Mann einem 19-Jährigen vor der Aarauer Discothek «Kettenbrücke» nach einer Rempelei im Inneren des Lokals die Faust ins Gesicht geschlagen. Das Opfer erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma und sank bewusstlos zusammen. Nach zwei Monaten im Spital starb der junge Mann an den Folgen seiner Verletzungen.

Keine «unüberwindbaren Zweifel»

Die Aargauer Justiz verurteilte den Angreifer wegen schwerer Körperverletzung, fahrlässiger Tötung und Raufhandel zu vier Jahren Freiheitsstrafe. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Verurteilten nun abgewiesen und das Verdikt gegen ihn bestätigt.

Der Täter hatte den tödlichen Faustschlag auch noch vor den Lausanner Richtern bestritten und sich auf den Grundsatz «im Zweifel für den Angeklagten» berufen. Gemäss Urteil bestehen aufgrund der Beweisergebnisse jedoch keine «unüberwindbaren Zweifel» daran, dass er dem Opfer den Schlag versetzt hat.

So dürfe es unter anderem als erwiesen gelten, dass der Beschwerdeführer vor dem Angriff gerufen habe, er werde alle «abschlagen». Weiter hatte der Täter gegen den Schuldspruch wegen fahrlässiger Tötung argumentiert, dass ein Faustschlag ins Gesicht nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge nicht gleich zum Tod führe.

Kampfsporterfahrung

Das Bundesgericht hält diesem Einwand entgegen, dass der Betroffene die Folgen des Schlages aufgrund seiner Erfahrung als Kampfsportler hätte voraussehen können und müssen. Fest stehe auch, dass er bewusst aus Rache für die vorangehende Rempelei gehandelt habe.

Schliesslich hat das Gericht auch die Forderung nach einem Obergutachten zur Todesursache abgewiesen. In erster Instanz war der Mann vom Aargauer Bezirksgericht im Oktober 2009 zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Obergericht reduzierte das Strafmass im vergangenen Juni um ein Jahr.

(dyn/sda)

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