Vier Monate Gefängnis für falschen Terroralarm

publiziert: Mittwoch, 27. Jul 2005 / 12:38 Uhr

Bellinzona - Ein falscher Terroralarm kommt einen gebürtigen Marokkaner aus Freiburg teuer zu stehen.

Strafe, Gerichtskosten und Anwaltskosten belaufen sich für den Marokkaner auf 100000 Franken.
Strafe, Gerichtskosten und Anwaltskosten belaufen sich für den Marokkaner auf 100000 Franken.
Das Bundesstrafgericht hat ihn wegen falschen Alarms und falscher Anschuldigung zu vier Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem muss er rund 100 000 Franken zahlen.

Der eingebürgerte Marokkaner hatte einen Ex-Landsmann verdächtigt, mit seiner Freundin ein Verhältnis gehabt zu haben. Zudem warf er ihm Drogenhandel vor. Eine Anzeige war jedoch ohne Erfolg geblieben. Um die Aufmerksamkeit auf seinen Kontrahenten zu lenken, rief er am 14. April 2004 bei der Polizei an.

Mit ausgeschalteter Anruferkennung teilte er über sein Handy mit, dass in der Wohnstrasse des Rivalen eine marokkanische Terrorgruppe ein Bombenattentat auf die amerikanische Botschaft in Bern vorbereite. Die Freiburger Polizei leitete die Warnung sofort an die Bundespolizei weiter.

Geständnis

Diese ordnete unverzüglich verstärkte Sicherheitsmassnahmen bei der Botschaft an. Die Bundesanwaltschaft eröffnete ein Verfahren. Die Freiburger Polizei eruierte an der fraglichen Strasse zwei Marokkaner, darunter den Anvisierten. Zwei Wochen später konnte auch der Anrufer ermittelt werden, der seine Verfehlung eingestand.

Mit Urteil vom 14. Juni, das nun in schriftlicher Form vorliegt, verurteilte ihn das Bundesstrafgericht zu vier Monaten Gefängnis unbedingt wegen falschen Alarms und falscher Anschuldigung. Laut den Richtern aus Bellinzona wiegt seine Schuld schwer.

Es habe ihm nicht entgehen können, dass sein Anruf aufgrund der Umstände zu grosser Beunruhigung und schwerwiegenden Konsequenzen führe. Der Verurteilte muss zudem der Bundesanwaltschaft 81 000 Franken zahlen. Das Verfahren in Bellinzona kostet weitere 6000 Franken, die Verteidigungskosten betragen 14 000 Franken.

(fest/sda)

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