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Verfahren läuft weiter
Vogel frei - Tatverdacht nicht entkräftet
publiziert: Dienstag, 1. Okt 2013 / 12:12 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 1. Okt 2013 / 21:17 Uhr

19 Tage nach seiner Inhaftierung ist der langjährige Fussball-Manager Erich Vogel von der Zürcher Staatsanwaltschaft entlassen worden. Der ebenfalls in den mutmasslichen Erpressungs-Fall involvierte Spielervermittler durfte das Gefängnis gleichentags verlassen.
Im Anschluss an eine vorerst letzte Befragung verliess der einst einflussreichste Sportchef der nationalen Fussball-Szene das Bezirksgefängnis am Helvetia-Platz. Gegen aussen hin trug der 74-Jährige den wohl unangenehmsten Abschnitt seines Lebens mit Fassung, bevor er abtauchte.
Für eine persönliche Stellungnahme war der frühere Manager von Aarau, GC, Zürich und Basel von der Sportinformation nicht zu erreichen - vermutlich auch zum eigenen juristischen Schutz. Vogels Anwalt Adrian Bachmann hingegen äusserte sich: "Alles was er sagt, kann gegen ihn verwendet werden. Deshalb muss Erich Vogel jetzt zurückhaltend sein." Um die mentale Verfassung seines Mandanten sorgt er sich nicht: "Er wirkte sehr konzentriert und erstaunlich gelassen. Der Gesundheitszustand seiner Frau hat ihn mehr beschäftigt als alles andere."
Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts Michael Scherrer besteht keine Verdunkelungsgefahr mehr. Der dringende Tatverdacht indes ist nicht vom Tisch. Das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten läuft weiter. Während der Befragungen habe sich aber schon einiges relativiert, sagt Bachmann: "Die Frage beim dringenden Tatverdacht ist: in Bezug auf was? Wenn ich mich daran erinnere, dass ursprünglich von einer Mittäterschaft zur Erpressung die Rede gewesen ist, würde es mich interessieren, ob sich der dringende Tatverdacht immer noch auf diesen Tatbestand bezieht." Davon gehe er nicht aus. Bachmann spricht von einem "Hype" um diesen Fall und zweifelt an der Verhältnismässigkeit: "Wenn man überall dieselbe Elle anlegen würde wie in dieser Angelegenheit, dann würden wohl 80 Prozent der im Fussball-Business aktiven Bevölkerung in der Zelle schmoren."
Der gravierende Vorwurf der versuchten Erpressung von YB-Sportchef Fredy Bickel ist nach wie vor nicht entkräftet - sowohl für Vogel als auch für den angeschuldigten Innerschweizer (Privat-)Agenten sind weitere strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Die Auswertung der Verhöre beansprucht Zeit. "Weitere inhaltliche Auskünfte können derzeit nicht gegeben werden", teilte Scherrer in einem knappen Communiqué mit. Es ist denkbar, dass die Staatsanwaltschaft eine Klage vorbereitet und es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Hauptverfahren kommt.
Kein Kommentar aus Bern
Nicht kommentieren mochte Kläger Bickel das Ende der U-Haft der beiden Tatverdächtigen. Er werde sich erst nach Abschluss des Verfahrens öffentlich zur Faktenlage äussern, erklärte der YB-Vertreter auf Anfrage der Sportinformation. In Bern stärken ihm die Entscheidungsträger und Investoren den Rücken. Andy Rihs stehe zu 100 Prozent hinter seinem leitenden Angestellten, war von einem Insider zu vernehmen.
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Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts Michael Scherrer besteht keine Verdunkelungsgefahr mehr. Der dringende Tatverdacht indes ist nicht vom Tisch. Das Strafverfahren gegen die beiden Beschuldigten läuft weiter. Während der Befragungen habe sich aber schon einiges relativiert, sagt Bachmann: "Die Frage beim dringenden Tatverdacht ist: in Bezug auf was? Wenn ich mich daran erinnere, dass ursprünglich von einer Mittäterschaft zur Erpressung die Rede gewesen ist, würde es mich interessieren, ob sich der dringende Tatverdacht immer noch auf diesen Tatbestand bezieht." Davon gehe er nicht aus. Bachmann spricht von einem "Hype" um diesen Fall und zweifelt an der Verhältnismässigkeit: "Wenn man überall dieselbe Elle anlegen würde wie in dieser Angelegenheit, dann würden wohl 80 Prozent der im Fussball-Business aktiven Bevölkerung in der Zelle schmoren."
Der gravierende Vorwurf der versuchten Erpressung von YB-Sportchef Fredy Bickel ist nach wie vor nicht entkräftet - sowohl für Vogel als auch für den angeschuldigten Innerschweizer (Privat-)Agenten sind weitere strafrechtliche Konsequenzen nicht ausgeschlossen. Die Auswertung der Verhöre beansprucht Zeit. "Weitere inhaltliche Auskünfte können derzeit nicht gegeben werden", teilte Scherrer in einem knappen Communiqué mit. Es ist denkbar, dass die Staatsanwaltschaft eine Klage vorbereitet und es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Hauptverfahren kommt.
Kein Kommentar aus Bern
Nicht kommentieren mochte Kläger Bickel das Ende der U-Haft der beiden Tatverdächtigen. Er werde sich erst nach Abschluss des Verfahrens öffentlich zur Faktenlage äussern, erklärte der YB-Vertreter auf Anfrage der Sportinformation. In Bern stärken ihm die Entscheidungsträger und Investoren den Rücken. Andy Rihs stehe zu 100 Prozent hinter seinem leitenden Angestellten, war von einem Insider zu vernehmen.
(fest/Si)
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