Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» eingereicht

publiziert: Donnerstag, 15. Sep 2005 / 13:26 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 15. Sep 2005 / 14:31 Uhr

Bern - Die Volksinitiative «Ja zur Komplementärmedizin» ist bei der Bundeskanzlei mit rund 140 000 beglaubigten Unterschriften eingereicht worden.

Die Antragsteller wollen die Komplementärmedizin wieder von der Krankenkasse bezahlt haben.
Die Antragsteller wollen die Komplementärmedizin wieder von der Krankenkasse bezahlt haben.
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Ihr Ziel ist ein Miteinander statt ein Gegeneinander von Komplementär- und Schulmedizin. Die Initiative wurde vor einem Jahr lanciert - das heisst vor dem Entscheid von Bundesrat Pascal Couchepin, fünf Richtungen der ärztlichen Komplementärmedizin (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin, Phytotherapie und Neuraltherapie) in die Zusatzversicherung zu verbannen.

Das Initiativkomitee wolle, dass präzis diese fünf Fachrichtungen wieder in den von der sozialen Krankenversicherung solidarisch getragenen Grundversorgungskatalog aufgenommen würden, sagte Präsident Jörg Fritschi von der Union schweizerischer komplementärmedizinischer Ärzteorganisationen vor den Medien.

Nach dem Entscheid Couchepins zahlt die Grundversicherung nur noch Akupunktur und bestimmte Heilmittel. Die Nachfrage nach Komplementärmedizin sei aber trotz Kritik der Schulmedizin unverändert hoch, «weil sie wirkt», sagte Nationalrätin Rosmarie Zapfl (CVP/ZH). Dennoch sei die Schulmedizin nach wie vor die Norm.

Der vom Initiativkomitee knapp formulierte Verfassungstext wolle der Komplementärmedizin keine Vorrang- oder Sonderstellung gegenüber der Schulmedizin einräumen, sagte Zapfl. Bund und Kantone sollen aber im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für die umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin sorgen.

Diese umfassende Berücksichtigung der Komplementärmedizin werde hin zu einer «Integrativen Medizin» führen. Ziel sei eine bewusste und gezielte Zusammenarbeit von qualifizierter Schulmedizin und qualifizierter Komplementärmedizin. Denn beide Richtungen hätten eine hohe Daseinsberechtigung und ihre Vor- und Nachteile.

Das breit abgestützte und nicht parteigebundene Initiativkomitees fordere die Therapiefreiheit für Ärztinnen und Ärzte sowie für Patientinnen und Patienten, sagte Ständerätin Simonetta Sommaruga (SP/BE). Praktiken der Komplementärmedizin seien den schulmedizinischen Verfahren gleichzustellen.

(fest/sda)

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