Von Direktorin sexuell belästigter Mann erhält Genugtuung

publiziert: Montag, 22. Jan 2007 / 13:44 Uhr / aktualisiert: Montag, 22. Jan 2007 / 14:13 Uhr

Lausanne - Ein Angestellter, der von seiner Vorgesetzten sexuell belästigt worden ist, erhält 10 000 Franken Genugtuung und 74 000 Franken für seine ungerechtfertigte Entlassung. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Genfer Firma abgewiesen.

Das Gericht sprach dem Mann 74 000 Franken als Entschädigung für die ungerechtfertigte Entlassung und 10 000 Franken Genugtuung zu.
Das Gericht sprach dem Mann 74 000 Franken als Entschädigung für die ungerechtfertigte Entlassung und 10 000 Franken Genugtuung zu.
Der Mann war Ende November 2003 nur fünf Monate nach seiner Einstellung entlassen worden. Vor der Kündigung hatte er verschiedenen Personen aus seinem privaten Umfeld anvertraut, von der Direktorin des Kurierbetriebs sexuell belästigt zu werden.

So habe sie ihm die Brust zerkratzt, ihn gegen eine Mauer gedrückt oder sich auf ihn gesetzt und eine Kopulation gespielt. Bei einem Geschäftsessen sei es vorgekommen, dass sie in Anwesenheit von Kunden zweideutige Äusserungen mit sexuellen Anspielungen gemacht habe. Weiter habe er anzügliche SMS erhalten.

Nach seiner Entlassung litt der Mann an Schlafstörungen und Depressionen, weshalb er einen Arzt konsultierte und auch ihm von den Belästigungen berichtete. Auf Klage des Mannes hin sprach ihm das Genfer Appellationsgericht 74 000 Franken als Entschädigung für die ungerechtfertigte Entlassung und 10 000 Franken Genugtuung zu.

Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt und die Beschwerde der Firma abgewiesen. Sie hatte im Wesentlichen argumentiert, dass keiner der als Zeugen angehörten Mitarbeiter die angebliche sexuelle Belästigung der Direktorin bemerkt habe.

Laut den Lausanner Richtern fehlen direkte Zeugen bei solchen Vorfällen häufig. Es sei deshalb zulässig, auch anderen Hinweisen Rechnung zu tragen, insbesondere den Erklärungen von Leuten, denen sich das Opfer anvertraut habe. Hier hätten sich alle diese Personen von den Wahrheit seiner Schilderung überzeugt gezeigt.

(fest/sda)

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