Vorwürfe gegen Bundesrat

publiziert: Montag, 29. Aug 2005 / 11:18 Uhr

Bern - Der Bundesrat hat sich lange zu wenig um die Invalidenversicherung (IV) gekümmert und das Problem des Rentenwachstums erst spät erkannt.

Der Bund habe sich zu wenig um die IV gekümmert.
Der Bund habe sich zu wenig um die IV gekümmert.
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Dies wirft ihm die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates vor.

Seit den Neunzigerjahren hat die Zahl der IV-Renten so stark zugenommen, dass das Sozialwerk heute auf einem Schuldenberg von über 6 Milliarden Franken sitzt.

Die GPK hat die Rolle des Bundes bei dieser Entwicklung untersucht. Ihr Bericht mit zwei Motionen und 15 Empfehlungen wurde im Bundeshaus präsentiert.

Aufsicht ungenügend wahrgenommen

Bis ins Jahr 2000 habe das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) die fachliche Aufsicht ungenügend wahrgenommen, schreibt die GPK.

Zugleich seien die politische Führung und die Aufsicht des Bundesrates über das BSV unzureichend gewesen.

Dies habe sich gebessert, doch sei man "noch weit von einer professionell geführten und modernen Aufsicht entfernt".

Gesamtstrategie

In einer Motion verlangt die GPK eine Gesamtstrategie für eine verstärkte Aufsicht, die einen gesetzeskonformen und einheitlichen Vollzug sicherstellt.

Sie empfiehlt den Aufbau einer Datenbank, die Klärung von Abgrenzungsproblemen zur kantonalen Aufsicht und die Einführung eines Globalbudgets für die Durchführungskosten der IV-Stellen.

Laut GPK hat sich die finanzielle Lage der IV schon seit 1993 dramatisch verschlechtert.

Problematik nicht bewusst

Trotz frühzeitiger Warnungen wichtiger Akteure hätten Bundesrat und BSV die Problematik des Rentenwachstums aber erst mit der laufenden 5. IV-Revision explizit ins Zentrum gerückt.

Die GPK erwartet, "dass dieser Bewusstseinswandel nun definitiv vollzogen und nachhaltig ist".

Die GPK fordert Bundesrat und BSV auf, ihre Aufgaben bei der Weiterentwicklung der Gesetzgebung "aktiv" wahrzunehmen und dazu alle Ressourcen zu nutzen.

Organisatorische Trennung

Beim BSV sollen Gesetzgebung und Aufsicht organisatorisch getrennt werden. Das Bundesamt habe noch "nicht das Mögliche unternommen, um Gegenstrategien zum Rentenwachstum zu entwickeln".

Nach Ansicht der GPK lassen sich die Gründe für das Rentenwachstum bis heute nicht völlig schlüssig erklären.

Wenig erhärtete Daten gebe es vorab zu den psychischen Erkrankungen, obschon diese bereits ein Drittel der IV-Renten ausmachten. Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, die Forschung voranzutreiben.

(rr/sda)

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