Verfahren eingestellt

Vorwürfe gegen Pfarrerin wegen Hetz-Blog haltlos

publiziert: Mittwoch, 7. Nov 2012 / 16:48 Uhr

Biel - Die Mitwirkung an einem Hetz-Blog hat für die Pfarrerin von Siselen-Finsterhennen im Berner Seeland kein gerichtliches Nachspiel: Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren wegen Rassendiskriminierung eingestellt.

Der reformierten Seelsorgerin könnten keine hetzerischen Äusserungen gegen den Islam oder gar Hasspredigten vorgeworfen werden, teilte die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland am Mittwoch zum Abschluss der Untersuchung mit. Die ihr angelasteten hetzerischen Ausdrücke stammten nicht von ihr.

Die Frau hatte stets bestritten, eine massgebliche Position im Blog «Politically Incorrect» innegehabt zu haben. In öffentlichen Erklärungen hatte sie geltend gemacht, sie trete vor allem für die Menschenrechte - zum Beispiel der islamischen Frauen - ein sowie für das Existenzrecht des Staates Israel.

Trotzdem hatte der Synodalrat ihr Anfang Jahr nahegelegt, sich künftig von islamfeindlichen Internetforen fernzuhalten.

(bg/sda)

Bravo !
Volltreffer ! Selbst Staatsanwaltschaften streiten darüber, was Islamkritik ist, was ein "Hetz-Blog" ist und was nicht, wer oder was nicht dazu gehört. Auffallenderweise sind es hauptsächlich die Rassismus- und Xenophobieanfälligen, die dafür antreten, die CH müsse vor der heraufziehenden Kritik am radikalen Islam und an den Antisemiten geschützt werden.
Was wären die Antisemiten ohne die Stimmen solcher Kulturkämpfer!
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