WAK will Bankgeheimnis nicht in Verfassung

publiziert: Dienstag, 10. Jan 2006 / 19:18 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 9. Mai 2006 / 13:28 Uhr

Bern - Der Nationalrat soll auf die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung verzichten.

Das Bankgeheimnis sei durch die Bilateralen geschützt.
Das Bankgeheimnis sei durch die Bilateralen geschützt.
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Seine Wirtschaftskommission (WAK) beantragt ihm, eine vor gut zwei Jahren angenommene Initiative der SVP-Fraktion abzuschreiben.

Der Nationalrat hatte der Initiative am 2. Dezember 2003 Folge gegeben. Auf die kommende Frühjahrssession hin hätte die WAK dem Plenum einen entsprechenden Gesetzesentwurf unterbreiten müssen.

Stattdessen beschloss sie nun mit 16 zu 7 Stimmen, die Initiative abzuschreiben.

Weitere Standesinitiativen abgelehnt

Folgerichtig wurden mit klarem Mehr auch Standesinitiativen der Kantone Aargau, Tessin, Genf, Basel-Landschaft, Zürich und Zug zur Verankerung des Bankgeheimnisses abgelehnt.

Die vier ersten Initiativen waren vom Ständerat gutgeheissen worden, die beiden letzten nach neuem Recht erst von der WAK der kleinen Kammer.

Dank Bilateralen nicht mehr nötig?

Laut Mitteilung der Parlamentsdienste hält die Mehrheit der Nationalratskommission die Ergänzung der Bundesverfassung «aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen» nicht mehr für nötig.

Geändert haben sich die Rahmenbedingungen vorab dadurch, dass das Bankgeheimnis bei bilateralen Abkommen mit der EU gewahrt werden konnte.

Die Minderheit hingegen erachtet es weiterhin als unerlässlich, die Schweigepflicht der Banken in der Verfassung zu verankern. Sie wünscht deshalb eine neue Frist von zwei Jahren zur Ausarbeitung einer Gesetzesvorlage.

Schutz vor rechtsmissbräuchlichen Gesuchen

Mit 15 zu 8 Stimmen beschloss die Kommission im Übrigen die Einreichung einer Motion.

Der Bundesrat soll Gesetzesanpassungen vorschlagen, mit denen der Schutz vor rechtsmissbräuchlichen Amts- und Rechtshilfegesuchen vorab aus Ländern mit fragwürdiger Justiz und Menschenrechtsverletzungen verbessert wird.

Die Motion verlangt insbesondere nachvollziehbare rechtsstaatliche Anforderungen an Drittstaaten und eine restriktive Regelung der Beweisaufnahme ausländischer Behörden in der Schweiz. Am Grundsatz der doppelten Strafbarkeit sei dabei unbedingt festzuhalten.

(rr/sda)

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