Sterbehilfe im Waadt mit genaueren Regeln

Waadtländer Parlament für Gegenvorschlag zur Sterbehilfe-Initiative

publiziert: Dienstag, 14. Feb 2012 / 19:03 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 14. Feb 2012 / 19:34 Uhr
Der Kanton Waadt ist der erste Westschweizer Kanton, der sich mit der Regelung der Sterbehilfe befasst.
Der Kanton Waadt ist der erste Westschweizer Kanton, der sich mit der Regelung der Sterbehilfe befasst.

Lausanne - Das Waadtländer Parlament will die Sterbehilfe genauer regeln. Es hat sich am Dienstag deutlich für den Gegenvorschlag des Regierungsrats ausgesprochen und gegen die kantonale Initiative. Das letzte Wort hat das Volk.

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Die Kantonsrätinnen und -räte haben am Dienstag den Gegenvorschlag beraten. Dieser sieht vor, Sterbehilfe unter bestimmten Voraussetzungen in öffentlichen Gesundheitseinrichtungen, Spitälern und Pflegeheimen zu erlauben.

Mit 100 zu 11 Stimmen bei 6 Enthaltungen sprach sich eine deutliche Mehrheit für den Gegenvorschlag aus. Dieser - so sagten mehrere Votanten - sei detaillierter als die Initiative und betreffe nicht nur die Pflegeheime.

Der Kanton Waadt ist der erste Westschweizer Kanton, der sich mit der Regelung der Sterbehilfe befasst. Im vergangenen Jahr haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich zwei Initiativen deutlich bachab geschickt, welche die Sterbehilfe verbieten und dem Sterbetourismus einen Riegel schieben wollten.

Nur bei schweren Krankheiten

Die Waadtländer Sektion der Sterbehilfeorganisation Exit hatte ihre kantonale Initiative 2009 mit über 14'000 Unterschriften eingereicht. Sie verlangt, dass Bewohner von öffentlich finanzierten Pflegeheimen Sterbehilfe in Anspruch nehmen dürfen.

In der Ratsdebatte vom Dienstag sagte Claude Schwab (SP), die Sterbehilfe dürfe weder verteufelt noch verharmlost werden. Der Vorschlag der Regierung setze auf palliative Pflege, respektiere aber auch den definitiven Entscheid der Sterbewilligen.

Laut Regierungsrat Pierre-Yves Maillard legt der Gegenvorschlag zwei Bedingungen für die Sterbehilfe fest - «eine schwere und unheilbare Krankheit ebenso wie die Urteilsfähigkeit des Sterbewilligen».

Einige Parlamentarier sprachen sich sowohl gegen die Initiative als auch gegen den regierungsrätlichen Vorschlag aus. So warnte Maximilien Bernhard (EDU), man dürfe dem Druck der Sterbehilfe-Lobby nicht nachgeben. Indem der Staat Sterbehilfeorganisationen in Pflegeheimen und Spitälern zulasse, werde er zum Komplizen beim Suizid von alten Menschen.

(fest/sda)

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