Ratgeber

Was ist zu tun, wenn das Heimtier stirbt?

publiziert: Mittwoch, 20. Aug 2014 / 18:00 Uhr
TIR ermöglicht einen Eintrag auf einer «virtuellen Gedenktafel».
TIR ermöglicht einen Eintrag auf einer «virtuellen Gedenktafel».

Der Tod eines Heimtieres ist für seinen Halter oft ein einschneidendes Erlebnis, das mit vielen Emotionen und Erinnerungen verbunden ist. Unabhängig davon, ob das Tier eines natürlichen Todes oder durch Euthanasie gestorben ist, muss sein Halter entscheiden, was mit dem Körper seines Heimtieres anschliessend geschehen soll.

Weiterführende Links zur Meldung:

Gedenken an verstorbene Haustiere
Ein Eintrag auf einer «virtuellen Gedenktafel» soll an den treuen Weggefährten erinnern.
www.tierimrecht.org

Der Tierhalter ist verpflichtet, das verstorbene Haustier so aufzubewahren, dass keine Gefahr von ihm ausgeht. Er kann sein Tier der im Gemeindereglement vorgeschriebenen Kadaversammelstelle übergeben oder es abholen lassen. Stirbt ein Tier beim Tierarzt, kümmert sich meistens dieser um dessen Transport in die Sammelstelle.

Kleintierkrematorium

Im Weiteren besteht die Möglichkeit, das Tier in einem speziellen Kleintierkrematorium verbrennen zu lassen. Bei der normalen Kremation werden mehrere Tiere zusammen verbrannt und die Asche in einem Gemeinschaftsgrab verstreut. Will man sein Tier zurückhaben, kann man sich für eine Einzelkremation entscheiden und die Asche des Heimtieres in einer Holzschachtel oder Urne abholen oder per Post nach Hause liefern lassen. Diese Urne darf man dann beispielsweise in seinem Garten vergraben oder die Asche an einem Ort verstreuen, wo sich das Tier gerne aufgehalten hat. Die Kosten für eine Kremation umfassen in der Regel eine Grundgebühr von maximal 150 Franken plus rund fünf Franken pro Kilogramm Körpergewicht.

Auf öffentlichem Grund ist das Vergraben toter Tiere verboten

Im Wald und auf öffentlichem Grund ist das Vergraben toter Tiere generell verboten, da das Risiko besteht, dass der Kadaver von Wildtieren ausgegraben wird. Es ist jedoch erlaubt, Tiere, die unter zehn Kilogramm wiegen, auf privatem Grund zu begraben. Dies sollte jedoch nie in der Nähe eines Grundwasserschutzgebietes oder in der Nähe von Grundwasserreservoirs und Quellen geschehen.

Die Stiftung für das Tier im Recht hat einen Fonds in Gedenken an verstorbene Haustiere geschaffen. Für Tierhaltende besteht die Möglichkeit, zu Ehren ihres Tieres einen bedeutenden Beitrag für den Tierschutz zu leisten. Ein Eintrag auf einer «virtuellen Gedenktafel» soll an den treuen Weggefährten erinnern. Gleichzeitig wird mit einer Spende ein Tierschutzprojekt der TIR gefördert und damit für viele andere Tiere etwas Gutes getan. Weitere Informationen zum TIR-Gedenkfonds finden Sie hier.

 

(li/Tier im Recht)

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