Deutschland kündigt Abkommen mit Kloten:

Wegen Fluglärm: Kloten muss neue Luftwege suchen

publiziert: Dienstag, 23. Mai 2000 / 15:27 Uhr

Bern - Süddeutschland hat genug vom Fluglärm wegen des zunehmenden Flugverkehrs vom und zum Flughafen Zürich-Kloten. Die deutsche Regierung hat die entsprechende Vereinbarung mit der Schweiz aus dem Jahr 1984 per Ende Mai 2001 gekündigt.

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Die Rahmenbedingungen hätten sich verändert, der Flugverkehr habe in den letzten Jahren massiv zugenommen, sagte der Sprecher des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), Hans U. Aebersold, am Dienstag auf Anfrage. Die Verwaltungsvereinbarung für An- und Abflüge zum und vom Flughafen Zürich über deutsches Hoheitsgebiet geht auf das Jahr 1984 zurück. Das Eidg. Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bedauert gemäss einer Mitteilung den Schritt Deutschlands. Man sei aber zuversichtlich, dass eine befriedigende neue Regelung des An- und Abflugverkehrs über süddeutsches Gebeiet innert nützlicher Frist erarbeitet werden könne. Deutsche Nachbarn machen Druck Konkret geht es um die Forderungen süddeutscher Gemeinden: Sie wollen eine Einschränkung des Flugbetriebs in Zürich-Kloten vor allem nachts und an Wochenenden. Auch die deutsche Regierung übte zunehmend Druck auf die Schweiz aus. Seit Herbst 1998 verhandelt die Schweiz mit Deutschland über einen Staatsvertrag, der diese Verkehrsfragen auf eine neue Basis stellen soll. «Diese Verhandlungen werden wie geplant weitergeführt», schreibt das UVEK weiter. Bis jetzt haben fünf Verhandlungsrunden stattgefunden. Die nächste Runde finde am kommenden Freitag statt. Keine Verständigung Bei einem Treffen vom 20. April in Berlin hatte Bundesrat Moritz Leuenberger mit dem deutschen Verkehrsminister Reinhard Klimmt keine Verständigung bei der heiklen Frage erreicht. Auch Lösungsvorschläge waren keine präsentiert worden. Leuenberger äusserte damals Verständnis für die Beschwerden der süddeutschen Gemeinden. «Wir werden das Möglichste tun, um die berechtigten Sorgen zu entkräften», sagte Leuenberger. Zwar seien diese Gemeinden erst in zweiter Linie betroffen, «dennoch nehmen wir die Sorgen der dortigen Bevölkerung sehr ernst». In der Verwaltungsvereinbarung von 1984 ist die ausgewogene Verteilung des Anflugverkehrs auf die beiden Landepisten 14 und 16 vereinbart. Zudem wurden die Anflughöhen von 3500 auf 4000 Fuss über Meer sowie die Höhe für die Warteräume von 5000 auf 6000 Fuss angehoben. Ausnahmen sind dabei aus meteorologischen oder wichtigen operationellen Gründen möglich.
Auch die Nachtflugbeschränkungen zwischen 22.00 und 06.00 Uhr sind festgelegt. Ausnahmen sind hier für Such- und Rettungsflüge oder verspätete Starts und Landungen des Linienverkehrs vorbehalten.

(sda)

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