Wegweisung bei häuslicher Gewalt in Schaffhausen

publiziert: Montag, 8. Nov 2004 / 09:43 Uhr

Schaffhausen - Bei häuslicher Gewalt kann die Polizei künftig auch in Schaffhausen Täter aus der gemeinsamen Wohnung wegweisen. Der Schaffhauser Kantonsrat hat das Polizeigesetz entsprechend geändert.

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Die Polizei kann einem Täter die Rückkehr in die Wohnung für maximal 14 Tage verbieten. Zusätzlich können ihm die Behörden untersagen, mit dem Opfer zu telefonieren oder am Arbeitsplatz Kontakt aufzunehmen. Ist das Opfer trotz Wegweisung gefährdet, kann die Polizei den Täter für bis zu 24 Stunden verhaften.

Das neue Wegweisungsrecht tritt nach Ablauf der 90-tägigen Referendumsfrist in Kraft. Die Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes war im Schaffhauser Kantonsparlament völlig unbestritten. Ein Referendum ist nicht zu erwarten.

(fest/sda)

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