Weiterhin Differenzen beim Gleichstellungsgesetz für Behinderte

publiziert: Montag, 2. Dez 2002 / 19:31 Uhr

Bern- Der Ständerat hat die Differenzen im Gesetz über die Benachteiligung behinderter Menschen nicht ausgeräumt und die Vorlage erneut in den Nationalrat zurückgeschickt. Zankapfel ist die Einsprachemöglichkeit von Behinderten auf Bauverfahren.

Gesetze sollen behinderte Menschen vor Benachteiligungen schützen.
Gesetze sollen behinderte Menschen vor Benachteiligungen schützen.
Der Ständerat hat den Vorschlag seiner Sozialkommission gutgeheissen, wonach Behinderte ausnahmsweise auch nach Abschluss des Baubewilligungsverfahrens einen Rechtsanspruch auf Beseitigung im Zivilverfahren geltend machen können.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das Fehlen der gesetzlich gebotenen Vorkehrungen im Baubewilligungsverfahren nicht erkennbar war. Die kleine Kammer ist damit dem Nationalrat einen Schritt entgegen gekommen.

Bis anhin wollte die kleine Kammer die Einsprachemöglichkeiten von Behinderten auf die Bauverfahren für Neubauten und Renovationen beschränken. Der Nationalrat fordert, dass Benachteiligungen auch später eingeklagt werden können.

Wir haben eine Vermittlungslösung gefunden, sagte Bruno Frick (CVP/SZ), Präsident der Sozialkommission des Ständerates. Grundsätzlich halte man an der eigenen Lösung fest. Mit der vorgeschlagenen Ergänzung erhoffe er sich jedoch, eine Einigung herbeizuführen, sagte Frick.

(fest/sda)

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