Weko stellt Swisscom-Missbrauch fest

publiziert: Donnerstag, 18. Dez 2003 / 13:06 Uhr

Bern - Die Wettbewerbskommission (Weko) wirft der Swisscom vor, sie missbrauche bei den ADSL-Diensten ihre marktbeherrschende Stellung. Die Swisscom bestreitet dies und will gegen eine entsprechende Verfügung der Weko Beschwerde einreichen.

Swisscom CEO Jens Alder.
Swisscom CEO Jens Alder.
Die Verfügung verpflichtet die Swisscom, auf das Rabattsystem zu verzichten, das ihre Tochter Bluewin im Vergleich zu ihren Konkurrenten bevorzuge, teilte die Weko mit. Das System sei ökonomisch nicht zu rechtfertigen.

Dieser Entscheid bestätige vorsorgliche Massnahmen, die die Weko bereits am 6. Mai 2002 erlassen habe, erklärte Walter Stoffel, der Präsident der Weko gegenüber der Nachrichtenagentur sda. Die Verfügung stelle sicher, dass ein echter Wettbewerb zwischen Internet-Providern möglich sei.

Im März und April 2002 habe die Swisscom ein Rabattsystem angewandt, bei dem nur Bluewin in den Genuss der höchsten Vergünstigungen gekommen sei. In diesen Monaten sei die Zahl der Kunden bei Bluewin einseitig gestiegen, sagte Stoffel: Wären wir nicht eingeschritten, gäbe es heute nur noch zwei Breitband-Anbieter: Bluewin und Cablecom.

Sepp Huber, der Sprecher der Swisscom bestätigte, dass nach der Einführung des Rabattsystems nur Bluewin die 20 Prozent-Rabattstufe erreicht habe. Sie wurde ab 20 000 Privatkunden gewährt. Die Massnahmen der Weko hätten dazu geführt, dass ab Mai allen Anbietern 20 Prozent gewährt worden seien.

Huber hält diesen Eingriff für wettbewerbsverzerrend. Eine Preisabstufung nach Kundenzahlen sei ökonomisch durchaus gerechtfertigt. Auch andere Provider hätten von den Rabatten profitiert, wenn sie die nötigen Kundenzahlen erreicht hätten.

Die Swisscom kündigte eine Beschwerde bei der Rekurskommission für Wettbewerbsfragen an. Sollte der Rekurs abgewiesen werden, kann der Fall ans Bundesgericht weitergezogen werden. Bis zu einem Urteil könnten noch drei Jahre vergehen, erklärte Weko-Präsident Stoffel. Solange bleiben die vorsorglichen Massnahmen in Kraft.

(bsk/sda)

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