Weniger schwerwiegende Fälle von Geldwäscherei

publiziert: Donnerstag, 30. Mrz 2006 / 21:41 Uhr

Bern - Die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei (KST) hat 2005 nur in einzelnen Fällen schwerwiegende Verstösse festgestellt.

Drei Finanzintermediären wurde die Bewilligung entzogen.
Drei Finanzintermediären wurde die Bewilligung entzogen.
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Sie ist zufrieden mit der Umsetzung der 2004 in Kraft getretenen Geldwäschereiverordnung. Die Finanzintermediäre hielten sich in den meisten Fällen an die Bestimmungen der Kontrollstelle, sagte deren Leiterin Dina Beti in Bern bei der Vorstellung des KST-Jahresberichts.

Im vergangenen Jahr erliess die Kontrollstelle 488 Verfügungen. Sie erhob elf Strafanzeigen wegen illegaler Tätigkeit; drei Finanzintermediären entzog sie die Bewilligung.

Die KST führte 381 Kontrollen selbst durch. Daneben beauftragte sie mit elf Selbstregulierungsorganisationen (SRO) auch die Branche selbst mit der Aufsicht. Die SRO werden ihrerseits von der KST überwacht.

Mehr Strafen

Den SRO angeschlossen waren im vergangenen Jahr etwas mehr als 6000 Finanzintermediäre. Die SRO verhängten in 483 Fällen Sanktionen (2004: 508 Fälle). Mit 171 Strafen wurden knapp 100 mehr ausgesprochen als 2004. 57 Finanzintermediäre wurden ausgeschlossen; 255 erhielten Bussen, Mahnungen und Verweise.

Dass sich die Strafen nahezu verdoppelt haben, führte Beti auf die grössere Erfahrung der SRO zurück. Die Organisationen seien griffiger gegen die Geldwäscherei vorgegangen.

Externe Informanten

Bei der Aufsicht des Markts stützt sich die Kontrollstelle neben eigener Recherchen zunehmend auch auf externe Informanten. Sie eröffnete 2005 mit 264 Marktaufsichtsverfahren zwar 40 Prozent weniger als im Vorjahr. Doch seien die Interventionen deutlich effizienter verlaufen, heisst es im Bericht.

In 55 Fällen mündete die Intervention in einen Anschluss des betroffenen Finanzintermediärs an eine SRO oder in eine Direktuntersuchung durch die Kontrollstelle.

(ht/sda)

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