Dies sieht der Bundesrat in der Revision des Asylgesetzes vor. Er hat die Botschaft dem Parlament zugeleitet. Die vor der Lancierung der SVP-Initiative aufgegleiste Revision dient als indirekter Gegenvorschlag zu dem Volksbegehren, das von Bundesrat und eidgenössischen Räten abgelehnt wird.
Wie Justizministerin Ruth Metzler vor den Medien ausführte, wird die Schweiz weiterhin verfolgten Menschen Asyl gewähren. Der Bundesrat wolle nicht «blind» bei der in Europa laufenden asylrechtlichen «Verschärfungsspirale» mitmachen. Er wolle seinen eigenen Weg gehen.
Die vorgeschlagene Drittstaatenregelung sieht vor, dass Asylsuchende, die aus einem sicheren Transitland kommen, dorthin weggewiesen werden, ohne dass auf ihr Gesuch eingetreten wird. Bedingung ist, dass dieser Staat bereit ist, die weggewiesene Person zurückzunehmen und ihre Asylwürdigkeit zu prüfen.
Als sichere Drittstaaten kommen laut Metzler praktisch nur die Nachbar- und EU-Staaten in Frage. Die von der SVP vorgeschlagene schärfere Drittstaatenregelung gehe an den Realitäten vorbei. Kooperation gehe vor Konfrontation.
Es soll aber auch Ausnahmen von der Anwendung der Drittstaatenregelung geben. So zum Beispiel, wenn eine asylsuchende Person enge Familienangehörige in der Schweiz hat, oder bei Menschen, die Folterspuren zeigen oder Gerichtsurteile vorweisen und damit «offensichtlich» Asylstatus haben.
Auch die Finanzierung des Asylwesens soll überarbeitet werden. Neu sind drei verschiedene Globalpauschalen vorgesehen: eine für Personen im Asylverfahren, eine zweite für Personen, die vor der Wegweisung stehen, und eine dritte für Flüchtlinge mit Aufenthaltsbewilligung.
(gä/sda)