Forderung der Transparency International

Whistleblower müssen besser geschützt werden

publiziert: Dienstag, 7. Feb 2012 / 07:37 Uhr
Die Schweiz ist auf Hinweisgeber angewiesen.
Die Schweiz ist auf Hinweisgeber angewiesen.

Bern - Whistleblower sollen in der Schweiz besser geschützt werden. Dies fordert Transparency International Schweiz. Der Fall Hildebrand zeige klar: Informanten müssten in Zukunft vor Diskriminierungen jeglicher Art rechtlich abgesichert sein.

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In ihrem am Dienstag veröffentlichten Bericht stützt sich Transparency International (TI) Schweiz auf eine Analyse von zwölf Pfeilern, die für die Korruptionsprävention und -bekämpfung in der Schweiz verantwortlich sind. Darunter gehören unter anderem die Bundesverwaltung, politische Parteien, die Medien sowie die Zivilgesellschaft und Unternehmen.

In den Bericht eingeflossen ist die Auswertung von Fachliteratur über die verschiedenen Bereiche sowie die Analyse standardisierter Fragebögen, welche die rechtlichen Grundlagen klären sollte. Zudem wurden Experteninterviews mit externen und internen Verantwortlichen geführt.

Der Bericht zeigt die Stärken und Schwächen sowie die gegenseitige Beeinflussung der einzelnen Bereiche auf. In der Schweiz würden demnach weder die staatlichen noch die nichtstaatlichen Akteure in unzulässiger Weise in ihrer Unabhängigkeit eingeschränkt.

Dennoch gebe es Bereiche, die klar verbessert werden könnten. So seien Personen, die an ihrem Arbeitsplatz Zeuge von Missständen werden, in der Schweiz zu wenig geschützt, schreibt TI Schweiz in ihrer Mitteilung zum Bericht. «Sie agieren im rechtsleeren Raum und gehen Risiken wie Entlassung oder Strafverfolgung ein.»

Auf Hinweisgeber angewiesen

Dabei sei auch die Schweiz auf Hinweisgeber angewiesen, damit korrupte Praktiken aufgedeckt und strafrechtlich verfolgt werden könnten.

Mit der hängigen Teilrevision des Obligationenrechts könnte der Whistleblowerschutz auf gesetzlicher Ebene verankert werden. Zentral für TI Schweiz sei dabei, dass eine missbräuchliche Kündigung aufgrund einer gerechtfertigten internen oder externen Meldung «ungültig und anfechtbar» sei.

Das Bundespersonalgesetz habe in dieser Hinsicht einen ersten Schritt gemacht. Seit 2011 hat die Mehrheit der Bundesangestellten die Pflicht, Verbrechen und Vergehen anzuzeigen, von denen sie im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten Kenntnis erhalten hat.

«Diese Bestimmungen müssen auf alle dezentralen Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung ausgedehnt werden», fordert TI Schweiz.

(bert/sda)

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An Gerichte: Gefährlich, zieht übelste Verleumdungen und Drohungen nach sich.
An Medien: Gefährlich und teuer. Siehe Zopfi-Wyler.
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