Geldwäscherei

Wie schuldig ist die Post?

publiziert: Donnerstag, 21. Apr 2011 / 09:14 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 21. Apr 2011 / 10:56 Uhr
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat die Schweizerische Post der Geldwäscherei schuldig gesprochen.
Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hat die Schweizerische Post der Geldwäscherei schuldig gesprochen.

Solothurn - Wie vorgehen, wenn bei der Bank ungewöhnlich hohe Summen abehoben werden? Erstmals wurde mit der Post ein Schweizer Finanzunternehmen wegen Geldwäscherei verurteilt. Die Schweizerische Post wehrt sich dagegen.

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Das Amtsgericht Solothurn-Lebern hatte am Mittwoch die Schweizerische Post der Geldwäscherei schuldig gesprochen und zu einer Busse von 250'000 Franken verurteilt. PostFinance ist damit das erste wegen Geldwäscherei verurteilte Schweizer Finanzunternehmen.

Der Richter warf PostFinance vor, im Vorfeld einer hohen Barauszahlung von über 4,6 Millionen Franken an eine Anlagefirma keine Abklärungen vorgenommen zu haben. Die Post verfüge über keine entsprechenden Reglemente, was ein Organisationsmangel sei. Der Richter sah es als erwiesen an, dass das Geld unsauberer Herkunft war.

Warten auf Urteilsbegründung

PostFinance lässt diese Vorwürfe nicht auf sich sitzen. «Sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, werden wir in Berufung gehen», bestätigte PostFinance-Sprecher Marc Andrey am Donnerstag eine Meldung von Radio 1. Als nächste Instanz wird sich somit das Obergericht des Kantons Solothurn mit dem Fall beschäftigen müssen.

Andrey sagte der Nachrichtenagentur SDA, dass bei der Post sehr wohl Reglemente vorhanden seien, wie bei Auszahlungen von hohen Geldsummen vorzugehen sei. Die Reglemente seien von der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei und der Selbstregulierungsorganisation der Post (SRO Post) freigegeben und laufend überwacht worden.

Auch die Mitarbeitenden der Post, die den Bargeldbezug am 11. Februar 2005 an einem Postschalter in Solothurn ermöglicht hatten, hätten sich korrekt verhalten, sagte Andrey. Gegen die Anlagefirma, welche das Geld abhob, habe es damals keinen dringenden Verdacht auf deliktisches Handeln gegeben.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Solothurn hatte sich am Mittwoch erfreut über das Urteil gezeigt. Da das Gericht mit der ausgesprochenen Busse aber unter ihrem Antrag von 2,6 Millionen Franken blieb, prüft auch diese, das Urteil weiterzuziehen.

(fkl/sda)

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