Wiedereinführung kurzer Freiheitsstrafen

publiziert: Mittwoch, 30. Jun 2010 / 23:05 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 30. Jun 2010 / 23:22 Uhr
Bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen sollen wieder eingeführt werden. (Symbolbild)
Bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen sollen wieder eingeführt werden. (Symbolbild)

Bern - Der Bundesrat will bedingte Geldstrafen wieder abschaffen und dafür die kurzen Freiheitsstrafen wieder einführen. Er trägt damit der Kritik Rechnung, die seit der Inkraftsetzung des revidierten Strafgesetzbuches Anfang 2007 am neuen Strafenkatalog geübt wurde.

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Im allgemeinen Teil des Strafgesetzbuches wurden damals die Freiheitsstrafen von weniger als sechs Monaten durch Geldstrafen und gemeinnützige Arbeit ersetzt. Die ersten Erfahrungen mit dem neuen Regime führten in der Bevölkerung zu breiter Kritik.

Politiker und auch Richter zogen in Zweifel, ob die Geldstrafen - insbesondere solche, die bedingt ausgesprochen werden - noch eine abschreckende Wirkung haben und Delinquenten wieder auf den rechten Weg zurückbringen.

Die vorgeschlagene Gesetzesänderung sieht nun vor, dass die Gerichte wieder bedingte oder unbedingte Freiheitsstrafen ab drei Tagen aussprechen können. Der Bundesrat sei überzeugt, dass kurze Freiheitsstrafen gewisse Täter besser vor weiterer Delinquenz abhielten als blosse Geldstrafen.

Ungenügende Wirksamkeit

Gleichzeitig hält der Bundesrat die Wirksamkeit der bedingten und teilbedingten Geldstrafen für ungenügend. Sie sollen wieder abgeschafft werden. Um die Freiheitsstrafe ausserdem stärker zu gewichten, sollen Geldstrafen nur noch bis zu 180 Tagessätzen möglich sein. Heute dürfen sie bis zu 360 Tagessätze betragen.

Zu den heute Mittwoch vorgeschlagenen Änderungen führt die Regierung nun eine Vernehmlassung bis Ende Oktober durch. Der Bundesrat strebt aber auch Anpassungen des Strafgesetzes in Bezug auf die einzelnen Delikten an. Er will noch in der zweiten Jahreshälfte 2010 einen entsprechenden Entwurf in Vernehmlassung geben.

(bert/sda)

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Und wer wird das bezahlen?
auch wieder wir.
Sicherlich ist die Geldstrafe zu wenig. Nur stellt sich zu Schluss die Frage, ob die Freiheitsstrafe nicht zu teuer wird.
Wir werden neue Gefängnisse bauen müssen um all denen auch ein Plätzchen anbieten zu können. Und ein teil der Eingelochten wird den Job verlieren und uns dann als Sozialfall wieder zu begrüssen.
Weil es ein Traugschluss ist, dass es danach weniger Straftaten geben wird.
Für mich ist es ein sehr zwiespältiges "Ja".
So ist es richtig
Auf so etwas habe ich schon lange vergeblich gewartet. Da hat man mit einer Gesetzesrevision etwas versucht – das hat nicht hingehauen – jetzt wird zurückbuchstabiert – bravo!!!
.
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