Willkür im Kampf gegen Hooligans?

publiziert: Montag, 3. Okt 2005 / 13:20 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 6. Apr 2006 / 10:34 Uhr

Bern - Der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Hanspeter Thür, kritisiert die geplanten provisorischen Massnahmen gegen Hooligans.

Ohne Nachweis von Gewalttätigkeit dürfe kein Eintrag in der Hooligan-Datenbank erfolgen, so Hanspeter Thür.
Ohne Nachweis von Gewalttätigkeit dürfe kein Eintrag in der Hooligan-Datenbank erfolgen, so Hanspeter Thür.
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In einem Interview der «Mittelland-Zeitung» warnt er vor Willkür.

Der Datenschützer wehrt sich nicht grundsätzlich gegen eine Hooligan-Datenbank. Es müsse aber sichergestellt werden, dass ohne Nachweis von Gewalttätigkeit kein Eintrag erfolge, sagt er im Interview.

«Richterliche Anordnung zwingend»

Auch das vorgesehene Stadionverbot dürfe nur nach einem ordentlichen rechtsstaatlichen Verfahren ausgesprochen werden. Es müsse eine richterliche Anordnung vorliegen. «Sonst würde der Willkür Tür und Tor geöffnet.»

Der Datenschützer betont, er habe gegen die Absicht, Gewaltausbrüche an Fussballspielen zu verhindern, nichts einzuwenden. Es sei nicht dem Datenschutz anzulasten, dass das Problem nicht rechtzeitig angepackt worden sei. Die Politik sei dafür verantwortlich.

SP und Grüne haben Bedenken

Der Bundesrat hatte die Massnahmen im August präsentiert. Die Gesetzesrevision ist nur provisorisch: Die Massnahmen sollen bis Ende 2008 - dem Jahr der Fussball-EM - gelten. Bis dahin wird die Zuständigkeit geprüft und eine definitive Lösung gesucht.

Bei Sport- und Polizeivertretern stiess der Entwurf auf Zustimmung. Kritik äusserte das Fanprojekt Basel. In der Vernehmlassung hatten auch die SP und die Grünen Bedenken geäussert.

(lg/sda)

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