Bedingte Geldstrafe

Wirt nach tödlicher Verwechslung verurteilt

publiziert: Mittwoch, 11. Jul 2012 / 20:35 Uhr
Bedingte Geldstrafe für Wirt nach fataler Verwechslung.
Bedingte Geldstrafe für Wirt nach fataler Verwechslung.

Freiburg - Vor einem Jahr starb ein Mann, nachdem er in einem Restaurant in Flamatt FR Reinigungsmittel statt Weisswein getrunken hatte. Der Inhaber des Restaurants ist wegen fahrlässiger Tötung zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 110 Franken verurteilt worden.

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Die Probezeit beträgt zwei Jahre, wie dem Strafbefehl der Freiburger Staatsanwaltschaft zu entnehmen ist, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Der Restaurantbesitzer wurde ausserdem wegen Vergehen gegen das Chemikaliengesetz und gegen das Gesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände für schuldig befunden.

Er wurde überdies zu einer Busse von 800 Franken verurteilt. Zusammen mit den Gebühren und weiteren Kosten muss der Wirt eine Rechnung von insgesamt fast 5000 Franken bezahlen.

Der Vorfall ereignete sich Ende Mai 2011. Mit dem verdünnten Reinigungsmittel putzten die Angestellten des Restaurants jeweils Weinmasskrüge. In diesem Fall hatte der Wirt das Reinigungsmittel RV 481 zunächst mit etwas Wasser verdünnt und es in eine leere Weissweinflasche gefüllt.

Reinigungsmittel im Kühlschrank

Er liess die Flasche auf dem Buffet stehen, als er zu einer Besprechung gerufen wurde und wegging. Jemand stellte dann die nicht speziell gekennzeichnete Flasche in den Kühlschrank - mit fatalen Folgen.

Denn später wurde diese Flasche bei einem Gast zum Einschenken benutzt. Wenn der Reiniger versehentlich geschluckt wird, kann er Verbrennungen in Hals und Magen verursachen.

Nachdem der ältere Mann einen Schluck getrunken hatte, wurde ihm sofort schlecht. Das Personal des Restaurants betreute den Mann und führte ihn auf sein Verlangen hin nach Hause. Dort verschlechterte sich sein Zustand aber weiter und er wurde ins Berner Inselspital eingeliefert. Knapp einen Monat später verstarb der Mann im Spital.

(alb/sda)

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