Flugzeugabsturz - Medien

Zeitung wegen falschem Germanwings-Co-Pilot auf Cover verurteilt

publiziert: Montag, 14. Sep 2015 / 21:31 Uhr
Die österreichische Zeitung verwechselte ein Bild und brachte es auf dem Titelblatt.
Die österreichische Zeitung verwechselte ein Bild und brachte es auf dem Titelblatt.

Wien - Die Tageszeitung «Österreich» ist wegen der Veröffentlichung eines falschen Fotos des Co-Piloten nach dem Germanwings-Unglück zu einer Geldstrafe von 7500 Euro verurteilt worden. Das unverpixelte Foto hatte sich auf dem Cover befunden.

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Auf dem Titelblatt von «Österreich» abgebildet war statt des Co-Piloten ein 38-jähriger Deutscher, der in Bern lebt. Dieser verklagte das Blatt.

Der am Unglück nicht beteiligte Deutsche und der Co-Pilot haben denselben Vornamen. Das Bild, das vom Facebook-Profil des Deutschen stammte und offenbar über einen Tweet veröffentlicht worden war, gelangte zu einer Bild-Agentur, die das Foto bis nach Südamerika verbreitete.

Noch nicht rechtskräftig

«Österreich» wurde am Montag vom Wiener Straflandesgericht wegen übler Nachrede, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und der Verletzung der Unschuldsvermutung verurteilt. Die Zeitung muss nicht nur eine Geldstrafe bezahlen, sondern auch das Urteil veröffentlichen.

Dieses ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Beide Parteien wollen es anfechten. Die Rechtsvertreterin des Deutschen gab vorerst keine Erklärung dazu ab. «Österreich»-Anwalt Peter Zöchbauer kündigte volle Berufung an.

Der Deutsche war von Verwandten und Freunden auf das Bild und die Schlagzeilen des Germanwings-Absturzes vom 24. März angesprochen worden. Reporter aus aller Welt riefen beim Arbeitgeber des Mannes in der Schweiz an, und auf Facebook wurde der Deutsche attackiert und beleidigt.

Bis der Irrtum aufgeklärt war, verging etwa ein Monat, sagte der Kläger, der für die Gerichtsverhandlung extra nach Wien gereist war. Privat sei die Verwechslung bis heute ein Thema.

Vom Presserat abgemahnt

Neben «Österreich» sass auch die österreichische «Kronen Zeitung» dem Irrtum auf. Sie hatte sich allerdings am nächsten Tag für die Verwechslung entschuldigt und eine Richtigstellung publiziert. Nach Angaben von Maria Windhager, der Anwältin des Deutschen, kam mit dieser Zeitung ein aussergerichtlicher Vergleich zu Stande.

Der Presserat mahnte die «Kronen Zeitung» und «Österreich» für die unverpixelte Bildveröffentlichung ab. Diese sei mit dem Ehrenkodex für die österreichische Presse nicht vereinbar. Es handle sich um einen «schwerwiegenden Verstoss» gegen die journalistische Genauigkeit und gegen den Persönlichkeitsschutz.

Der Germanwings-Flug 4U9525 zerschellte am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf an einem Berg. Die Ermittler halten es für erwiesen, dass der Co-Pilot die Maschine absichtlich auf Crashkurs gesteuert hatte. Alle 150 Menschen an Bord starben.

 

(fest/sda)

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