Zigarettendrehen wird teuer

publiziert: Mittwoch, 14. Okt 2009 / 12:38 Uhr

Bern - Die Besteuerung von Zigarettenpapier entfällt, die Steuer auf Feinschnitttabak zum Selberdrehen wird erhöht. Der Bundesrat hat das neue Tabaksteuergesetz auf den 1. Januar 2010 in Kraft gesetzt. Die Steuerbelastung von Zigaretten bleibt unverändert.

Die Besteuerung von Feinschnitttabak wird von heute rund 10 Franken auf mindestens 50 Franken je kg Eigengewicht erhöht.
Die Besteuerung von Feinschnitttabak wird von heute rund 10 Franken auf mindestens 50 Franken je kg Eigengewicht erhöht.
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Die Besteuerung von Zigarettenpapier hat rund 10 Millionen Franken eingebracht. Feinschnitttabak wird neu stärker besteuert. Erhöht wird auch die Tabaksteuer auf Zigarillos, Zigarren und Schnitttabak. Per Saldo dürften Mehreinnahmen von 10 bis 20 Millionen herausspringen.

Die Steuerstruktur für alle Tabakfabrikate ist künftig EU-kompatibel ausgestaltet. Die Besteuerung von Feinschnitttabak wird von heute rund 10 Franken auf mindestens 50 Franken je kg Eigengewicht erhöht. Bei den übrigen Tabakfabrikaten fällt die Steuererhöhung gering aus.

(fest/sda)

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