Zivilschützer müssen zum Impfdienst antreten

publiziert: Donnerstag, 6. Aug 2009 / 08:35 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 6. Aug 2009 / 19:53 Uhr

Zürich/Bern - Zivilschützer müssen im Herbst Einsätze in Impf-Zentren leisten - sofern die Bevölkerung flächendeckend gegen Schweinegrippe geimpft werden muss. Geplant ist, dass sie die Zentren einrichten, Patienten betreuen und Impfdatenblätter ausfüllen.

Im Kanton Bern kommen auf drei medizinische Fachleute, welche die Spritzen setzen, vier Zivilschützer. (Archivbild)
Im Kanton Bern kommen auf drei medizinische Fachleute, welche die Spritzen setzen, vier Zivilschützer. (Archivbild)
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Wie viele Zivilschützer ihren Dienst im Zeichen der Schweinegrippe leisten müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht beziffert werden. Denn noch ist unklar, in welchem Ausmass die Bevölkerung geimpft werden soll - und somit auch, wie viele Impfzentren eingerichtet werden müssen.

In vielen Kantonen sind die Zivilschützer zur Sicherheit aber schon fest eingeplant. So zum Beispiel im Kanton Aargau, wo der Kanton bis zu 540 Zivilschützer aufbieten wird, um dem medizinischen Personal in den maximal 34 Impfzentren die Arbeit zu erleichtern.

Administrative Arbeit

Auch im Kanton Bern sollen die Impfwilligen von Zivilschützern betreut werden. Auf drei medizinische Fachleute, welche die Spritzen setzen, kommen dort vier Zivilschützer. Sie sollen die Leute in Empfang nehmen, beim Ausfüllen des Impfdatenblattes helfen und die Daten anschliessend an den Bund übermitteln.

Angesichts der Verunsicherung sei es aber auch wichtig, sich nach dem Befinden der Leute zu erkundigen und Fragen zu beantworten, sagte Andreas Gäumann, Fachbereichsleiter beim Berner Amt für Bevölkerungsschutz, auf Anfrage der Nachrichtenagentur SDA.

Kein Impfzwang

Auch im Kanton Zug werden die Zivilschützer für allfällige Impfaktionen antreten müssen. Dort stehen nebst der Patientenbetreuung insbesondere auch das Einrichten und Putzen der Zentren auf dem Programm. Der Kanton Zürich entscheidet in knapp zwei Wochen darüber, ob und wie Zivilschützer zum Einsatz kommen sollen.

Voraussetzung in allen angefragten Kantonen ist, dass sich die Zivilschützer vor dem Einsatz impfen lassen. Die Kantone können sie dazu allerdings nicht zwingen.

Unterdessen wurde bekannt, dass die Armee ihren ersten Schweinegrippe-Fall hat. Es traf einen Aspiranten der Rettungs-Offiziersschule in Genf. Der junge Mann muss zu Hause in Quarantäne bleiben. 15 weitere Offiziersschüler sind in der Offiziersschule in Quarantäne.

(fest/sda)

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