Umstellung ab Juni 2023

Zollverfahren sollen mit «Passar» voll digitalisiert werden

publiziert: Montag, 12. Dez 2022 / 20:24 Uhr / aktualisiert: Samstag, 17. Dez 2022 / 01:32 Uhr
Die Zollabwicklung wird in den nächsten Jahren voll digitalisiert.
Die Zollabwicklung wird in den nächsten Jahren voll digitalisiert.

Am 1. Juni 2023 nimmt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die erste Version des neuen Warenverkehrssystems «Passar» in Betrieb. Passar löst die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec schrittweise ab.

Die Vorteile für die Wirtschaft sind an die verschiedenen Ausbauphasen von Passar und dessen Umsystemen gekoppelt und werden entsprechend schrittweise ihren Nutzen entfalten. Der signifikanteste Schritt erfolgt mit Passar 2.0 (Einfuhr) ab Anfang 2025.

Passar in Kürze

«Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar wird ab Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Dies ist ein zentrales Ziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.

Die Wirtschaft soll auf mehreren Ebenen profitieren:

  • Der administrative Aufwand (Regulierungskosten) sinkt dank der Vereinfachung und Standardisierung der Prozesse.
  • Die End-to-End-Digitalisierung eliminiert schrittweise die bestehenden Medienbrüche und insbesondere das Papier-Handling an der Grenze.
  • Die verstärkte Automatisierung und der Einsatz technologischer Innovationen beschleunigen den Grenzübertritt.
  • Schaltergänge entfallen: Sofern Verfahrensbeteiligte die digitalen Lösungen zur Abwicklung der Zollformalitäten und zur Entrichtung weiterer Abgaben (u.a. LSVA) verwenden, müssen Verfahrensbeteiligte künftig nur noch bei Kontrollen an der Grenze anhalten.
  • Die technologische Modernisierung erhöht die Systemsicherheit und -stabilität. Die Kompatibilität mit der EU bleibt dabei gewährleistet (NCTS Phase 5, ICS2).



Das BAZG setzt Passar 1.0 per 1. Juni 2023 in den produktiven Betrieb. Das neue Warenverkehrssystem kann somit ab diesem Datum von der Wirtschaft für die Durchfuhr und die Ausfuhr genutzt werden, sobald die Passar-Funktionalitäten in den jeweiligen Verzollungssoftwares implementiert sind.

Die Umstellung erfolgt nicht per Stichtag: NCTS kann bis spätestens Ende November 2023 und e-dec Export bis Ende Juni 2024 weiterhin genutzt werden (Transitionsphase). Die Übergangsfristen sind im Rahmen der Begleitgruppe Wirtschaft DaziT abgesprochen worden.

Folgende Meilensteine sind massgebend:

  • 01.06.2023: Einführung Passar 1.0, Start Parallelbetrieb Durchfuhr und Ausfuhr
  • 01.10.2023: Sämtliche Zugelassene Empfänger (ZE) sind bereit, Durchfuhrmeldungen aus Passar zu empfangen
  • 31.10.2023: Letzte Warenanmeldung Durchfuhr und Ausfuhr in NCTS (Phase 4). Allfällige offene Durchfuhren können bis Ende November mittels Suchverfahren abgeschlossen werden.
  • 01.12.2023: Durchfuhr nur noch mit Passar, NCTS wird deaktiviert
  • 01.07.2024: Ausfuhr nur noch mit Passar, e-dec Export wird deaktiviert
  • 01.01.2025: Einführung Passar 2.0, Start Parallelbetrieb Einfuhr
  • 01.07.2025: Durchfuhr, Ausfuhr und Einfuhr nur noch mit Passar, e-dec wird deaktiviert

(fest/pd)

 
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