GPK kritisiert

Zu wenig Transparenz bei Rüstungskooperationen

publiziert: Freitag, 9. Okt 2015 / 11:44 Uhr / aktualisiert: Freitag, 9. Okt 2015 / 15:22 Uhr
Bei den Rüstungskooperationen sind Mängel aufgetreten.
Bei den Rüstungskooperationen sind Mängel aufgetreten.

Bern - Die Rüstungskooperationen der Schweiz mit anderen Staaten sind undurchsichtig. Das kritisiert die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Ständerates und fordert Transparenz. Andernfalls laufe die Schweiz Gefahr, aussenpolitisch schädliche Kooperationen abzuschliessen.

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Die Kritik richtet sich primär gegen das Bundesamt für Rüstung (armasuisse). In einem am Freitag veröffentlichten Bericht verlangt die GPK vom Bundesrat Massnahmen, um die Mängel zu beheben. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass armasuisse die strategischen Vorgaben präzisiert und eine Stelle bezeichnet, die den Überblick über die Aktivitäten hat.

Die Empfehlungen basieren auf einer Evaluation der parlamentarischen Verwaltungskontrolle. Die GPK beider Räte hatten die Evaluation in Auftrag gegeben, weil einige der Abkommen in die Kritik geraten waren - wie etwa das Gebirgstraining russischer Soldaten in den Alpen und die Kooperation mit Schweden zum Kauf des Kampfjets Gripen.

Gravierende Mängel

Es fehle grundsätzlich an einer Steuerung der Kooperationen und an klaren strategischen Vorgaben, urteilt die GPK. Die ungenügende Transparenz zeige sich etwa darin, dass Vereinbarungen im Rüstungsbereich nirgends publiziert würden. Die festgestellten Mängel erachtet die GPK als gravierend.

Weniger deutlich fällt die Kritik an der Zusammenarbeit in der militärischen Ausbildung aus. Zwar seien die strategischen Vorgaben auch dort unklar, aber es gebe klare Planungs- und Genehmigungsprozesse, schreibt die GPK in ihrem Bericht.

Letztes Wort beim Bundesrat

Problematisch ist gemäss GPK auch ein fehlendes Bewusstsein in der Verwaltung darüber, welche Verträge im Rüstungsbereich verbindlich sind. So sei die Gripen-Rahmenvereinbarung mit Schweden von der zuständigen Stelle zuerst fälschlicherweise als unverbindlich eingeschätzt und daher entgegen den rechtlichen Vorgaben nicht durch den Bundesrat genehmigt worden.

Der Bundesrat soll nun dafür sorgen, dass die verantwortlichen Stellen die rechtliche Verbindlichkeit sorgfältig abklären. Auch soll er prüfen, ob noch weitere Massnahmen nötig sind um sicherzustellen, dass alle verbindlichen Abkommen durch den Bundesrat genehmigt werden.

Einbezug des EDA

Weiter fordert die GPK Massnahmen, damit die zuständigen Stellen von armasuisse das Aussendepartement (EDA) besser einbeziehen. Heute sei der Abschluss von Abkommen stark von einzelnen Beschaffungsvorhaben geprägt. Wegen der aussenpolitisch grossen symbolischen Wirkung müsse jedes Abkommen aber sorgfältig mit dem EDA geprüft werden.

Aus Sicht der GPK bergen die unklaren strategischen Vorgaben letztlich das Risiko, dass Abkommen geschlossen werden, die nicht den gesetzlichen Aufträgen der Armee entsprechen oder aussenpolitisch schädlich sind.

Die GPK ersucht den Bundesrat, bis zum 15. Januar 2016 zu den Empfehlungen Stellung zu nehmen und darzulegen, welche Massnahmen er umzusetzen gedenkt.

(bg/sda)

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