Zuchthaus für Attacke auf Psychiater

publiziert: Mittwoch, 9. Feb 2005 / 22:24 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 9. Feb 2005 / 23:08 Uhr

Chur - Ein psychisch angeschlagener IV-Rentner, der seinen Psychiater niedergestochen hatte, ist vom Kantonsgericht Graubünden zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Er wurde des vollendeten Versuchs der vorsätzlichen Tötung schuldig gesprochen.

Der Mann ist zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Der Mann ist zu dreieinhalb Jahren Zuchthaus verurteilt worden.
Der heute 40-jährige Mann spanischer Nationalität war seit 1998 immer wieder in stationärer psychiatrischer Behandlung. Für einen Arzt wurde dieser Patient zum Verhängnis, wie die Anklage vor dem Kantonsgericht schilderte.

Der ehemalige Schichtarbeiter hatte Ende April letzten Jahres seinen Arzt auf einer öffentlichen Toilette in Chur mehrmals mit einem Klappmesser attakiert. Er habe aus Rache zugestochen, weil dessen falsche Behandlung ihm ein Jahr seines Lebens gekostet habe, gab der Mann den Untersuchungsbehörden zu Protokoll.

Obwohl sich die Stichwunden später als lebensgefährlich erwiesen und eine Notoperation erforderlich machten, gelang es dem Arzt, seinen Patienten dazu zu bewegen, die Differenzen in einem nahen Gartenrestaurant zu bereden. Dort machte sich der Täter aus dem Staub. Sein blutüberströmtes Opfer liess er sitzen.

Im-Stich-lassen

In der mündlichen Urteilsbegründung bezeichnete der Gerichtspräsident das Im-Stich-lassen des Schwerverletzten als besonders verwerflich. Das Opfer habe mit hoher Wahrscheinlichkeit den Rest seines Lebens mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu kämpfen.

Der Pflichtverteidiger forderte einen Schuldspruch wegen versuchten Totschlags und eine Freiheitsstrafe von nur zwei Jahren. Seine Argumentation, der Täter habe im Affekt gehandelt, liess das Gericht aber nicht gelten. Dem Opfer sprach es 30 000 Franken Genugtuung zu.

(bert/sda)

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