Zürcher Ärzte dürfen vitaKost nicht mehr vertreiben

publiziert: Montag, 11. Nov 2002 / 12:53 Uhr

Lausanne - vitaKost-Ergänzungsnahrung darf von Zürcher Ärzten nicht mehr vertrieben werden. Der Prospekt für die Produkte ist für Konsumenten täuschend. Mit dieser Begründung hat das Bundesgericht die Beschwerde der Herstellerfirma abgewiesen.

Die vitaKost-Produkte würden als Mahlzeitenersatz im Rahmen eines ärztlich begleiteten Schlankheitsprogramms angepriesen, hält das Bundesgericht fest. Tatsächlich handle es sich aber im Sinne der Lebensmittelverordnung (LMV) um Ergänzungsnahrung. Diese Falschanpreisung verstosse gegen das Täuschungsverbot der LMV.

Die Täuschungswirkung werde noch dadurch erhöht, dass die Produkte über Ärzte vertrieben würden. Die Herstellerfirma mache sich so die hohe Glaubwürdigkeit von Ärzten in Gesundheitsfragen zu nutze. Die Zürcher Heilmittelkontrolle hatte den Prospekt 2000 bei der Inspektion einer Arztpraxis beschlagnahmt.

Später verfügte das Kantonale Labor ein Abgabeverbot für den Prospekt. Zudem verbot es den Vertrieb über die Ärzteschaft. Das Zürcher Verwaltungsgericht kam zum Schluss, einzig die Vertriebsart sei zu beanstanden, nicht aber der Inhalt des Prospekts. Dagegen gelangte die Herstellerfirma ans Bundesgericht.

(bert/sda)

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