Fahrlässige Tötung

Zürcher Cevi-Leiter verurteilt

publiziert: Montag, 12. Jan 2015 / 12:26 Uhr
Die Cevi-Leiter haben damals fahrlässig gehandelt. (Symbolbild)
Die Cevi-Leiter haben damals fahrlässig gehandelt. (Symbolbild)

Zürich - Ein Leiter der Cevi Geroldswil ZH hat sich der fahrlässigen Tötung eines achtjährigen Mädchens schuldig gemacht. Die Staatsanwaltschaft Winterthur-Unterland verurteilte ihn sowie eine weitere Person per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse.

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Beide sind geständig. Sie wurden mit bedingten Geldstrafen von mehreren tausend Franken sowie mit Bussen von einigen hundert Franken bestraft, wie die Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte. Beide Strafbefehle sind rechtskräftig.

Das Strafverfahren gegen einen Hilfsleiter der Cevi Geroldswil wurde Mitte November 2014 rechtskräftig eingestellt. Die Untersuchung hat laut Mitteilung ergeben, dass er weder mit dem Bau noch mit dem Betrieb der Seilbahn etwas zu tun gehabt hatte.

Tödlicher Seilbahnunfall im Pfingstlager

Anlass für das Verfahren war ein tödlicher Unfall am 12. Juni 2011 in Oetwil an der Limmat ZH. In einem Pfingstlager der Cevi Geroldswil stand eine Fahrt mit einer selbstgebauten Seilbahn auf dem Programm. Die Strecke war 100 Meter lang und führte 40 Meter in die Tiefe.

Nachdem ein paar Kinder die Fahrt problemlos absolviert hatten, versagte plötzlich die Bremsvorrichtung: Ein achtjähriges Mädchen prallte ungebremst in einen Baum und erlitt tödliche Verletzungen.

Laut Staatsanwaltschaft hätte das Unglück mit umsichtigem Vorgehen vermieden werden können. Der Cevi-Leiter und die von ihm beigezogene aussenstehende Drittperson hätten bei Planung, Bau und Betrieb der Seilbahn nötige Vorsichtsmassnahmen unterlassen.

Keine zusätzliche Sicherung

Trotz dem grossen Gefälle und der Länge der Seilbahn sei nur ein Bremssystem ohne eine zweite Sicherung eingebaut worden. Auch sei die eine Bremsvorrichtung vor der Abfahrt des Mädchens nicht genügend kontrolliert worden. Zudem seien die konkrete Aufgabenzuteilung, die organisatorischen Abläufe und die Sicherheitskontrollen beim Start ungenügend festgelegt worden.

Wie der zuständige Staatsanwalt Christian Philipp sagte, hat sich die lange Untersuchungsdauer gelohnt. Es habe dazu beigetragen, dass zwischen den Beschuldigten und den Angehörigen des verunglückten Kindes «Rechtsfrieden» zu Stande gekommen sei. Zudem habe man ein aufwendiges Gerichtsverfahren vermeiden können.

Beschuldigte sehen Fehler ein

Zu Beginn der Untersuchungen hätten die Beschuldigten von einem Fehlverhalten nichts wissen wollen. Man habe dann mehrere Gutachten in Auftrag gegeben. Mit der Zeit habe sich die Einstellung der Beschuldigten gewandelt bis hin bis zur Akzeptanz ihres Fehlverhaltens.

Die Angehörigen des verstorbenen Mädchens zeigten sich in einer Mitteilung vom Montag erleichtert über den Abschluss des Verfahrens. Dessen lange Dauer und das Aussageverhalten der Beschuldigten seien belastend gewesen. Nun sei aber erwiesen, dass Fehler gemacht worden seien. «Das Schuldeingeständnis von zwei Beteiligten liegt vor».

(bg/sda)

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