Obergericht reduzierte Strafen

Zürcher Hanfbauern kamen mit bedingten Gefängnisstrafen davon

publiziert: Dienstag, 2. Okt 2001 / 08:02 Uhr

Zürich - Das Zürcher Obergericht hat vier Hanfbauern aus Ossingen (ZH) zu bedingten Gefängnisstrafen von 18 Monaten verurteilt. Es reduzierte damit die Strafe der Vorinstanz für die beiden Hauptangeklagten massiv.

Bestätigt wurden die Bewährungsstrafe von 12 Monaten für einen Mitangklagten. Der vierte Angeklagte kam ohne Strafe davon, weil auf Grund eines Verstosses gegen das Anklageprinzip nicht mehr auf die Vorwürfe eingetreten wurde.

Das Bezirksgericht Andelfingen hatte 1999 den beiden Hauptakteuren unbedingte Zuchthausstrafen von 27 und 24 Monaten aufgebrummt. Der Staatsanwalt setzte sich nun vor Obergericht für eine Strafverschärfung auf 30 und 27 Monate Gefängnis ein.

Eine Hanfgenossenschaft in Ossingen im Zürcher Weinland hatte in den Jahren 1996 und 1997 gemäss Schätzungen des Bezirksgerichts Andelfingen in der ganzen Schweiz Tausende von sogenannten Hanf-Duftsäcklein verkauft und einen Umsatz von neun Millionen Franken erzielt. In einer aufwendigen Untersuchung mit mehreren Polizeiaktionen wurde gegen die Hanfbauern vorgegangen.

Am letzten Donnerstag standen die vier angeklagten Verantwortlichen der Hanfgärtnerei vor Obergericht, am Montag wurde das Urteil den Medien bekanntgegeben. Die meisten Schuldsprüche wurden zwar bestätigt, das Strafmass auf Grund der überlangen Verfahrensdauer auf je 18 Monate Gefängnis bedingt gesenkt.

Die beiden Hauptangeklagten müssen Geldbussen von 10 000 und 5000 Franken bezahlen. Neu beurteilt werden muss laut Obergericht der vom Andelfinger Gericht angeordnete Einzug des unrechtmässig erworbenen Vermögensvorteils von insgesamt 700' 000 Franken, weil das rechtliche Gehör verweigert worden war.

(bb/sda)

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