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Sechs Monate unbedingt für Hooligan
Zürcher Hooligan muss 6 Monate ins Gefängnis
publiziert: Dienstag, 4. Okt 2011 / 17:30 Uhr / aktualisiert: Dienstag, 4. Okt 2011 / 19:50 Uhr
Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig, der Hool noch auf freien Fuss.
Zürich - Ein Zürcher Hooligan, der nach den Ausschreitungen vom Sonntagabend im Zürcher Letzigrund verhaftet wurde, soll ins Gefängnis. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat am Dienstag eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten angeordnet.
Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat habe gegen den 28-jährigen, mehrfach vorbestraften Hooligan per Strafbefehl eine unbedingte Freiheitsstrafe ausgesprochen. Dies sagte Corinne Bouvard, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft, auf Anfrage. Sie bestätigte damit einen entsprechenden Bericht von TeleZüri.
Dem Hooligan werden einfache Körperverletzung und Behinderung der Polizeiarbeit zur Last gelegt. Der Strafbefehl sei aber noch nicht rechtskräftig, sagte Bouvard. Der Beschuldigte könne diesen innert zehn Tagen anfechten.
Der 28-jährige Hooligan war im Anschluss an das abgebrochene Spiel zwischen den Grasshoppers und dem FC Zürich ausserhalb des Stadions festgenommen und inhaftiert worden. Am Dienstag wurde er wieder auf freien Fuss gesetzt, wie Bouvard sagte. Drei weitere Männer waren nach einer Überprüfung bereits am Sonntagabend wieder entlassen worden.
Schnellverfahren per Strafbefehl
Im Gegensatz zu St. Gallen kennt der Kanton Zürich keine sogenannten Schnellrichter. In besonderen Fällen könne die Staatsanwaltschaft aber in einem Schnellverfahren per Strafbefehl Sanktionen aussprechen, erklärte Bouvard. Das sei nun im Zuge der Ausschreitungen geschehen.
Die 226. Begegnung der beiden Zürcher Stadtrivalen GC und FCZ wurde am Sonntag rund 14 Minuten vor Spielende vom Schiedsrichter abgebrochen. Auf den Zuschauerrängen war es zuvor zu Ausschreitungen gekommen. Danach kam es zu weiteren Scharmützeln in der Nähe des Stadions.
Dem Hooligan werden einfache Körperverletzung und Behinderung der Polizeiarbeit zur Last gelegt. Der Strafbefehl sei aber noch nicht rechtskräftig, sagte Bouvard. Der Beschuldigte könne diesen innert zehn Tagen anfechten.
Der 28-jährige Hooligan war im Anschluss an das abgebrochene Spiel zwischen den Grasshoppers und dem FC Zürich ausserhalb des Stadions festgenommen und inhaftiert worden. Am Dienstag wurde er wieder auf freien Fuss gesetzt, wie Bouvard sagte. Drei weitere Männer waren nach einer Überprüfung bereits am Sonntagabend wieder entlassen worden.
Schnellverfahren per Strafbefehl
Im Gegensatz zu St. Gallen kennt der Kanton Zürich keine sogenannten Schnellrichter. In besonderen Fällen könne die Staatsanwaltschaft aber in einem Schnellverfahren per Strafbefehl Sanktionen aussprechen, erklärte Bouvard. Das sei nun im Zuge der Ausschreitungen geschehen.
Die 226. Begegnung der beiden Zürcher Stadtrivalen GC und FCZ wurde am Sonntag rund 14 Minuten vor Spielende vom Schiedsrichter abgebrochen. Auf den Zuschauerrängen war es zuvor zu Ausschreitungen gekommen. Danach kam es zu weiteren Scharmützeln in der Nähe des Stadions.
(fest/sda)
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