Teilbedingte Freiheitsstrafe

Zürcher IV-Rentner prellt Seniorin um 300'000 Franken

publiziert: Mittwoch, 29. Apr 2015 / 20:33 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 30. Apr 2015 / 08:24 Uhr
Er erschlich das Vertrauen einer Millionärin.
Er erschlich das Vertrauen einer Millionärin.

Zürich - Das Zürcher Obergericht hat einen Mann aus dem Zürcher Oberland zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Neun Monate davon soll er absitzen. Er erschlich das Vertrauen einer Millionärin und prellte die heute 87-Jährige um 300'000 Franken.

Mit dem am Mittwoch publizierten Entscheid verschärfte das Obergericht das erstinstanzliche Urteil deutlich. Das Bezirksgericht Uster ZH hatte den nicht geständigen, 56-jährigen Betrüger lediglich zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt.

Der IV-Rentner lernte die heute 87-jährige Geschädigte Ende 2006 kennen und baute schnell ein festes Vertrauensverhältnis zu ihr auf. Er fuhr sie regelmässig zum Friseur, kaufte für sie ein und begleitete sie zur Bank, wenn sie Bargeld abheben wollte.

Er kümmerte sich auch um sie, als sie im Spital war. Die wohlhabende Seniorin fühlte sich geschmeichelt und fühlte sich wohl bei ihrem vermeintlichen Helfer. Sie distanzierte sich von ihrer eigenen Tochter und vertraute dem Betrüger sogar ihre Bankkarte an.

Dieser hob dann zwischen Februar 2007 und Juli 2011 insgesamt 441 Mal mit ihrer Karte Geld ab. Von den 518'000 Franken, die er an den Bankomaten bezog, zweigte er mindestens 300'000 für sich selber ab. Wegen dieser Bezüge wurde er des gewerbsmässigen, betrügerischen Missbrauchs einer Datenverarbeitungsanlage verurteilt.

Auto, Freundin, Ferien

Mit dem Geld liess es sich der Beschuldigte gut gehen: Der verheiratete Familienvater leistete sich eine Freundin und ein Auto. Mit seiner Zweit-Frau machte er sogar ausgerechnet am Kurort der gutgläubigen Seniorin Ferien, als diese ebenfalls dort war.

Aufgeflogen war der Mann, als die Behörden bemerkten, dass die betagte Millionärin kaum noch Geld hatte. Ihr Anwalt reichte im März 2012 schliesslich Strafanzeige gegen den vermeintlichen Helfer ein.

Der Mann beteuert bis heute seine Unschuld. So habe er niemals ohne Auftrag der Privatklägerin Geld bezogen, behauptet er. Wie schon das Gericht in Uster sah nun aber auch das Obergericht den Mann als überführt an. Die 300'000 Franken muss er der Seniorin zurückzahlen.

(nir/sda)

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