Zürcher Kantonsrat beschneidet Kirchen-Privilegien

publiziert: Montag, 31. Mrz 2003 / 16:11 Uhr / aktualisiert: Montag, 31. Mrz 2003 / 17:55 Uhr

Zürich - Der Zürcher Kantonsrat hat die Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat verabschiedet. Voraussichtlich im November entscheiden die Stimmberechtigten über die Verfassungsänderung.

Das Grossmünster in Zürich.
Das Grossmünster in Zürich.
Die Neuregelung des Verhältnisses von Kirche und Staat umfasst vier Kernpunkte: Die mögliche Anerkennung anderer Religonsgemeinschaften, deren Stimm- und Wahlrechtsautonomie, die Abkehr von historischen Ansprüchen auf Staatsbeträge und die negative Zweckbindung von Steuermitteln juristischer Personen.

Eine Anerkennung anderer Religionsgemeinschaften, die dafür gewissen klar definierten Anforderungen genügen müssen, ist laut Notter ein wichtiger Beitrag zur Erhaltung des religiösen Friedens im Kanton. Und an einem solchen habe der Staat ein eminentes Interesse.

Die anerkannten Religionsgemeinschaften bestimmen autonom über das Stimm- und Wahlrecht ihrer Mitglieder. Mitbestimmung in kircheninternen Angelegenheiten ist damit auch für Personen unter 18 Jahren und solche mit ausländischem Pass möglich. Anerkannte Gemeinschaften haben eine Steuer zu erheben, sind aber auch berechtigt, staatliche Beiträge zu beziehen.

Diese richten sich künftig nach Mitgliederzahl und gesamtgesellschaftlich relevanten Leistungen der Kirchen. Historische Ansprüche, wie sie bisher vor allem die evangelisch-reformierte Landeskirche geltend machen konnte, gelten nicht mehr.

Juristische Personen sind weiterhin kirchensteuerpflichtig. Diese Mittel dürfen aber nicht für kultische Zwecke verwendet werden, sondern müssen etwa in soziale oder Bildungsaufgaben beziehungsweise in den Unterhalt von Kirchenbauten fliessen. Die negative Zweckbindung ist explizit festgeschrieben.

(fest/sda)

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