Zürcher Regierung für Beibehaltung des Bankgeheimnisses

publiziert: Dienstag, 8. Jul 2003 / 14:56 Uhr

Zürich - Die Zürcher Regierung sieht im Bankgeheimnis ein Standortfaktor unter vielen. Weil sie um jeden einzelnen kämpfen wolle, unterstütze sie eine Standesinitiative für die Verankerung des Bankgeheimnisses in der Bundesverfassung, gab sie bekannt.

Zürich ist mit seinem Ansinnen nicht allein.
Zürich ist mit seinem Ansinnen nicht allein.
Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet. Nach dem Willen der Zürcher Regierung soll dieser Satz in die Verfassung geschrieben werden. Volkswirtschaftsdirektor Ruedi Jeker (FDP) glaubt, dass damit die Verhandlungsposition der Schweiz auf internationaler Ebene gestärkt werden könne.

Eine detaillierte Abwägung der Vor- und Nachteile einer Verankerung auf Verfassungsstufe nahm der Regierungsrat allerdings nicht vor.

Zürich ist mit seinem Ansinnen nicht allein. Die Kantone Tessin, Genf und Aargau ergriffen Initiativen mit dem gleichen Ziel. Der Vorschlag ist jedoch überall umstritten. Im Tessin waren selbst Bürgerliche skeptisch, weil das Bankgeheimnis juristisch heute schon effizient abgesichert sei.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrates unterstützte das Ansinnen im letzten Herbst mit 14 zu 8 Stimmen. Der Bundesrat äusserte sich noch nicht dazu. Jeker sieht in der Standesinitiative das einzige Mittel, das der Kanton hat, um das Bankgeheimnis zu unterstützen.

Der Bankensektor habe nicht nur für Zürich, sondern auch für den Rest des Landes grosse Bedeutung. Direkt erbringe dieser Sektor 11 Prozent der Wirtschaftsleistung des Landes.

(bsk/sda)

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