Laut dem Zürcher Regierungsrat bewirkt die Umverteilung der
Flugbewegungen, dass die Region der Schweiz, die bereits heute den
grössten Teil der Fluglärmbelastung trägt, mit zusätzlichem Lärm
belastet wird. Dagegen werde Süddeutschland privilegiert.
Besonders stossend sei das für Süddeutschland künftige geltende
Nachtflugverbot an Wochenenden, schreibt die Zürcher Regierung in
einer Antwort auf ein Postulat. Dieses verlangt ein Engagement
gegen die Ratifizierung des Vertrags.
Ausserdem führe der Staatsvertrag zu erheblichen Schwierigkeiten
für den Flughafen Zürich. Die kurzen Fristen zur Umsetzung wirkten
sich zusätzlich erschwerend aus. Befürchtet werden im Weiteren
erhebliche Nachteile für die neue nationale Airline «Swiss».
Der Regierungsrat ist überzeugt, dass die Beschränkungen der
Anflüge auf den Flughafen - sowohl in Form des Staatsvertrags als
auch als einseitige Anordnung Deutschland - mit Erfolgsaussichten
angefochten werden könnten.
Verkehrsminister Moritz Leuenberger sagte, mit dieser Position
übernehme der Zürcher Regierungsrat «eine gewaltige Verantwortung».
Jetzt sei zu befürchten, dass die eidgenössischen Räte den
Staatsvertrag mit Deutschland ablehnten.
Lehne das Parlament den Staatsvertrag ab, würde Deutschland auf
seine ursprüngliche Position zurückgehen, die Zahl der Landeanflüge
auf maximal 80 000 zu begrenzen, das Nachtflugverbot zu erweitern
und ein Wochenendflugverbot zu erlassen, warnte Leuenberger.
(kil/sda)