Bundesgerichtsentscheid

Zürcher werden nicht über Flugplatz Dübendorf abstimmen

publiziert: Mittwoch, 27. Apr 2016 / 14:04 Uhr / aktualisiert: Mittwoch, 27. Apr 2016 / 14:37 Uhr
Der Park soll auf 70 der insgesamt 230 Hektaren des Flugplatzes entstehen. (Symbolbild)
Der Park soll auf 70 der insgesamt 230 Hektaren des Flugplatzes entstehen. (Symbolbild)

Lausanne - Das Zürcher Stimmvolk wird nicht über den Richtplaneintrag des Innovationsparks Dübendorf abstimmen können. Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerden des Forums Flugplatz Dübendorf und eines seiner Mitglieder abgewiesen.

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Der Zürcher Kantonsrat beschloss am 29. Juni 2015 mit 113 gegen 47 Stimmen eine Teilrevision des kantonalen Richtplans. Dieser Beschluss bildet unter anderem den Grundstein für die Planung eines nationalen Innovationsparks auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf.

Der Park soll auf 70 der insgesamt 230 Hektaren des Flugplatzes entstehen. Geplant ist ausserdem, dass das Areal für die Zivilluftfahrt genutzt werden kann.

Gegen diesen Beschluss reichte das Forum Flugplatz Dübendorf eine Stimmrechtsbeschwerde ein. Der Verein verlangte, dass die Teilrevision dem fakultativen Referendum zu unterstellen sei. Einen gleichlautenden Antrag hatte bereits die SVP-Fraktion gestellt, der vom Zürcher Kantonsrat aber abgelehnt wurde.

Das Forum begründet seine Beschwerde mit einem Artikel der Zürcher Kantonsverfassung. Dieser sieht vor, dass Beschlüsse des Kantonsrats, die von grundlegender Bedeutung sind und langfristige Auswirkungen auf die allgemeinen Lebensgrundlagen haben, dem fakultativen Referendum unterliegen.

Kein Fall für Ökologiereferendum

Das Bundesgericht ist am Mittwoch im Rahmen einer öffentlichen Beratung aber zum Schluss gekommen, dass dieser Verfassungsartikel nicht als Grundlage für ein Referendum dienen kann. Ein Referendum für Richtplanänderungen sieht das Zürcher Gesetz nicht vor.

Die Richter hielten fest, dass dieses sogenannte Ökologiereferendum nur dann zur Anwendung kommen solle, wenn für Projekte die Weichen gestellt werden, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können, also etwa bei Atomanlagen. Ein Innovationspark gehört nicht dazu.

Das Bundesgericht entschied in einem kürzlich gefällten Urteil zur Zürcher «Kulturlandinitiative», dass Beschlüsse des Kantonsrates zur Festsetzung des Richtplans nicht dem Referendum unterliegen. Insgesamt ergibt sich somit, dass im Kanton Zürich Richtplanbeschlüsse des Kantonsrates generell vom fakultativen Referendum ausgenommen sind.

Enttäuschung beim Forum Flugplatz Dübendorf

Das Forum Flugplatz Dübendorf reagierte enttäuscht auf das Urteil. Man habe erreichen wollen, dass das Zürcher Stimmvolk beim masslosen Innovationspark mitreden dürfe. Das Bundesgericht habe dies nun verwehrt, hält das Forum in einer Mitteilung fest.

Regierungsrat, Kantonsrat und Bundesgericht müssten sich nun bewusst sein, dass dieses überdimensionierte Projekt allenfalls gegen den Willen des Volkes realisiert werde. Für problematisch hält das Forum vor allem die massive finanzielle Belastung und das Zubetonieren der grössten zusammenhängende Grünfläche des Kantons Zürich.

(cam/sda)

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