Zürich: Zigaretten ab 18

publiziert: Donnerstag, 10. Feb 2005 / 19:57 Uhr / aktualisiert: Samstag, 8. Apr 2006 / 21:47 Uhr

Zürich - Zigaretten und andere Raucherwaren sollen im Kanton Zürich nicht mehr an Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden dürfen. Dies ist einer der Kernpunkte des Entwurfs zum neuen Gesundheitsgesetz, den die Regierung präsentiert hat.

Der Verkauf von Zigaretten aus allgemein zugänglichen Automaten soll verboten werden.
Der Verkauf von Zigaretten aus allgemein zugänglichen Automaten soll verboten werden.
Damit das Verkaufsverbot Sinn macht, soll auch der Verkauf von Zigaretten aus allgemein zugänglichen Automaten verboten werden. Zum Schutz von Jugendlichen ist zudem die Einführung eines Werbeverbots für Tabak und Alkohol auf öffentlichem Grund und auf öffentlich einsehbaren privaten Grundstücken vorgesehen.

Der Kanton soll auch nicht mehr alle teuren, nicht kassenpflichtigen Eingriffe bezahlen müssen. Der Regierungsrat möchte den Spitälern gewisse Eingriffe verbieten können, wie Gesundheitsdirektorin Verena Diener vor den Medien sagte. Dies müsse möglich sein, wenn solche Behandlungen das Gemeinwesen zu stark belasten.

Heisses Eisen

Mit dem Vorschlag fasst der Regierungsrat ein heisses Eisen an, der Gesetzesentwurf soll aber auch eine landesweite Diskussion auslösen. Angesichts der Fortschritte der Spitzenmedizin sei zu erwarten, dass sich die Probleme um teure Eingriffe, welche von den Kassen nicht übernommen werden, noch verschärften; eine Regulierung der Nicht-Pflicht-Leistungen sei nötig.

Die Gesundheitsdirektion gibt sich generell zurückhaltend mit konkreten Beispielen. Die Rede ist etwa von Lebertransplantationen oder von teuren Medikamenten in der Krebstherapie, wie Martin Brunnschweiler, stellvertretender Generalsekretär der Gesundheitsdirektion, auf Anfrage erklärte.

Genehmigung

Entsprechende Beschlüsse des Regierungsrats müssten noch vom Kantonsparlament genehmigt werden. Ausserdem seien die berechtigten Interessen des Forschungsplatzes Zürich zu berücksichtigen.

Der vom Regierungsrat verabschiedete Gesetzesentwurf soll das geltende Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1962 ersetzen. Die Vorlage geht nun an den Zürcher Kantonsrat.

(bert/sda)

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