Zuger Kantonsrat weicht Nichtraucherschutz auf

publiziert: Donnerstag, 30. Okt 2008 / 14:19 Uhr

Zug - Im Kanton Zug darf in kleinen Restaurants weiterhin geraucht werden. In grösseren Gaststätten sind bediente Raucherräume gestattet. Bier trinken ab 16 Jahren bleibt erlaubt. Das entschied der Kantonsrat.

Im Kanton Zug darf in kleinen Restaurants weiterhin geraucht werden.
Im Kanton Zug darf in kleinen Restaurants weiterhin geraucht werden.
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Der Rat weichte die Nichtraucherschutzbestimmungen, wie er sie in erster Lesung des Gesundheitsgesetzes Anfang Juli beschlossen hatte, auf. So soll in Beizen, die kleiner sind als 80 Quadratmeter, weiterhin geraucht werden dürfen. Der entsprechende Antrag von vier Parlamentariern aus SP, CVP, FDP und SVP wurde mit 46 zu 32 Stimmen gutgeheissen.

Laut einer Umfrage der Gesundheitsdirektion sind rund 25 Prozent der knapp 450 Zuger Restaurants kleiner als 80 Quadratmeter. In der ersten Lesung hatte der Rat lediglich bediente abgetrennte Raucherräume, sogenannte Fumoirs, beschlossen.

Erfolglose Anträge

Erfolglos blieben auch Anträge der Alternativen Fraktion und von zwei CVP-Parlamentariern, Verkauf und Konsum von Tabakwaren und alkoholischen Getränken an unter 18-Jährige zu verbieten. Obwohl sich auch die Regierung für eine einheitliche Altersgrenze aussprach, wurde das Anliegen bachab geschickt.

Werbung für Tabakwaren und alkoholische Getränke schliesslich wird verboten, sofern sie von öffentlichem Grund her einsehbar ist. Einen Streichungsantrag lehnte der Rat ab.

(tri/sda)

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