Zungenkuss als sexuelle Handlung

publiziert: Donnerstag, 10. Aug 2006 / 12:12 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 10. Aug 2006 / 12:42 Uhr

Bern - Ein Mann aus dem Wallis ist laut Bundesgericht für Zungenküsse mit einem Minderjährigen und zwei Jugendlichen zu Recht zu neun Monaten Gefängnis bedingt verurteilt worden.

Das Bundesgericht befand den Mann für schuldig.
Das Bundesgericht befand den Mann für schuldig.
Er hatte bestritten, dass überhaupt eine sexuelle Handlung vorliegt.

Der heute 57-Jährige hatte 2002 bei sich zu Hause mehrmals einen vierzehnjährigen Schüler und zwei verhaltensauffällige siebzehnjährige Insassen eines nahen Heims empfangen. Bei den Besuchen sass der seit einem Unfall gelähmte Mann manchmal nur mit einem T-Shirt bekleidet oder gleich ganz nackt im Rollstuhl.

Auf seine Aufforderung kam es mit den einzelnen Jugendlichen jeweils zum Austausch von Streicheleinheiten. Bei verschiedenen Gelegenheiten gab er den Knaben Zungenküsse oder versuchte dies zumindest. Die Besuche und die weiteren Zuwendungen honorierte er mit einem Taschengeld und Mobiltelefonen.

Ausnützung einer Notlage

2004 sprach ihn das Bezirksgericht Martigny und St. Maurice für seine Übergriffe gegen den Schüler wegen versuchter sexueller Handlungen mit Kindern schuldig. Die Aktivitäten mit den beiden Heiminsassen wertete es als Ausnützung einer Notlage. Es verurteilte ihn zu neun Monaten Gefängnis bedingt.

Das Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid 2006. In seiner nun abgewiesenen Beschwerde ans Bundesgericht hatte der Mann bestritten, dass seine Handlungen überhaupt sexuellen Charakter gehabt hätten. Die Lausanner Richter erinnern daran, dass in der Regel nur ein einfacher Kuss noch im Bereich der Erlaubten liegt.

Zungenküsse oder eindringliche Küsse auf den Mund hätten hingegen unbestreitbar sexuellen Charakter. Fest stehe weiter, dass die beiden 17-Jährigen in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Verurteilten gestanden hätten. Die Walliser Justiz habe mit ihrem Verdikt daher insgesamt kein Bundesrecht verletzt.

(rr/sda)

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