Menschenrechte

Zusatz zu EMRK soll Furcht vor «fremden Richtern» nehmen

publiziert: Donnerstag, 13. Nov 2014 / 12:48 Uhr / aktualisiert: Donnerstag, 13. Nov 2014 / 14:06 Uhr
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg.

Bern - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) kommt nur zum Zug, wenn nationale Gerichte bei der Sicherung der Menschenrechte versagen. Die Aufnahme dieses Grundsatzes in der Präambel der Menschenrechtskonvention stösst bei fast allen Parteien auf Zustimmung.

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Der Grundsatz, dass der EGMR sich erst mit einem Fall befassen kann, wenn dieser alle nationalen Gerichtsinstanzen durchlaufen hat, gilt in der Praxis bereits heute. Mit der geplanten Ratifikation des Protokolls Nummer 15 zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) soll diese Subsidiarität aber ausdrücklich festgeschrieben werden.

Ausgerechnet die SVP, die stets vor «fremden Richtern» warnt, schweigt sich zu diesem Thema aus. In ihrer Vernehmlassungsantwort geht die Partei mit keinem Wort auf das nun ausdrücklich festgeschriebene Bekenntnis ein. Sie begründet ihre ablehnende Haltung unter anderem mit den geplanten Änderungen der Altersregelungen für die Richter und Richterinnen. Zudem sollten diese nicht von der Regierung, sondern vom Parlament vorgeschlagen werden.

Ermessenspielraum bei Umsetzung

Das Protokoll stellt klar, dass jeder Staat in Menschenrechtsfragen einen gewissen Ermessensspielraum besitzt. Der Bund sieht daher im Zusatzprotokoll «eine Verpflichtung zu richterlicher Zurückhaltung in Fragen, deren Klärung besser dem demokratischen Prozess überlassen wird».

Das Zusatzprotokoll «könnte mithelfen, die momentanen Spannungen zwischen Gerichtshof und Staaten abzubauen», schreibt das vom Bund alimentierte Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) in der am Dienstag veröffentlichten Broschüre «Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Bedeutung für die Schweiz» weiter.

Die Kritik an «fremden Richtern» und der Vorwurf, das Gericht in Strassburg verletze die Souveränität der Schweiz, flammt insbesondere nach Urteilen zum Ausländerrecht immer wieder auf.

In der Broschüre gibt das Kompetenzzentrum zu bedenken, dass viele zunächst hart kritisierte Urteile bald nach deren Umsetzung via referendumsfähige Gesetze sich «nachträglich als überzeugende Lösungen erwiesen», die heute unbestritten seien.

Rechte von Angeklagten gestärkt

«Eine der bedeutendsten Errungenschaften war wohl die Rechtsprechung des Gerichtshofes zum Strafprozessrecht», sagt dazu Astrid Epiney, Völkerrechtsprofessorin von der Universität Freiburg.

«Der EGMR hat der Praxis der Untersuchungsrichter in einigen Kantonen - wo der untersuchende Richter zugleich der urteilende Richter war - den Riegel geschoben. Seine Urteile führten zu einer Änderung der Strafprozessordnungen und zur Abschaffung des Untersuchungsrichteramts. Heute erhebt ein Staatsanwalt Anklage vor einem unabhängigen Gericht.» Diese Änderungen seien inzwischen Bundesgesetz und damit für alle Kantone verbindlich.

Epiney bringt der Furcht vor «fremden Richtern» kaum Verständnis entgegen: «Es gibt keinen Grund, warum man sich der internationalen Gerichtsbarkeit nicht anschliessen sollte. Das gibt es auch anderswo, etwa beim internationalen Handelsrecht bei der WTO.»

Menschenrechte sichern

«Es ist nicht so, dass der Rechtsstaat ewig gesichert ist», sagt Epiney. Der EGMR sei eine «kollektive Sicherung, dass man bei den Menschenrechten nicht hinter einen gewissen Standard zurückfällt», sagte sie. «Natürlich sind einzelne Urteile kritisierbar. Aber das stellt nicht das ganze System in Frage.»

Die CVP erinnert in ihrer Vernehmlassungsantwort daran, dass die EMRK eine wichtige Errungenschaft sei. «Sie bietet auch den Schweizerinnen und Schweizern Schutz vor staatlicher Willkür im eigenen Land.» Weil aber in letzter Zeit vermehrt Kritik an den Urteilen des EGMR aufgekommen sei, begrüsst die CVP, dass das Subsidiaritätsprinzip neu explizit erwähnt wird.

Für die SP kann «die Bedeutung des EGMR nicht hoch genug eingeschätzt werden», wie sie schreibt. Ein einwandfreies Funktionieren des Gerichts «ist für unsere Rechtsordnung essentiell». Die im Zusatzprotokoll vorgeschlagenen Änderungen würden unterstützt. Die FDP ist ebenfalls für die Ratifikation, gerade wegen der Verankerung des Subsidiaritätsprinzips, wie der Antwort der Partei zu entnehmen ist. Die Vernehmlassung ging am Donnerstag zu Ende.

(flok/sda)

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